Anwältin schätzt ein
R+V-Versicherung: "Wer sich nicht impfen lässt, trägt das Risiko eben in Teilen selber"
R+V-Versicherung schlägt unterschiedliche Tarife für Geimpfte und Ungeimpfte vor
Mehr für die Krankenversicherung bezahlen, weil man sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen will? Das könnte tatsächlich auf Versicherte zukommen. Die R+V-Versicherung fragt jetzt: Ist es in Ordnung, wenn die Solidargemeinschaft die Kosten einer Covid-19-Erkrankung trägt, wenn doch eine Impfung möglich wäre? Wer sich nicht impfen lasse, der müsse gegebenenfalls auch das Risiko mit höheren Beiträgen selbst tragen, sagt Grischa Brower-Rabinowitsch, Sprecher R+V Versicherung AG, gegenüber RTL. Fragt sich nur: Ist das überhaupt rechtens? Wir fragen die Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
"Ist es in Ordnung, wenn die Solidargemeinschaft diese Kosten trägt?"
Ungeimpfte haben ein höheres Risiko, an Corona schwer zu erkranken - und das zieht automatisch höhere Kosten nach sich, sagt Grischa Brower-Rabinowitsch,
Sprecher R+V Versicherung AG, gegenüber RTL. Für ihn geht es deswegen darum zu debattieren: "Ist es in Ordnung, wenn die Solidargemeinschaft diese Kosten trägt oder eben nicht?", so der Sprecher bei RTL. "Es ist ja so, dass Ungeimpfte ein viel, viel höheres Risiko haben, schwer an Corona zu erkranken, damit auf eine Intensivstation zu landen." Die Kosten einer Behandlung auf Intensivstationen sei aber viel höher als eine reine Impfung - und diese Kosten trage die gesamte Versicherungsgemeinschaft. Daher müsse diskutiert werden: "Ist das sinnvoll? Wollen wir das? Oder wollen wir eben sagen: 'Okay, wer sich nicht impfen lässt, trägt das Risiko eben in Teilen selber', indem er womöglich einen höheren Beitrag zahlt."
Unterschiedliche Gesetzeslage bei privaten und gesetzlichen Versicherungen
Bei der Frage, ob unterschiedliche Tarife für Geimpfte und Ungeimpfte von den Versicherungen eingeführt werden dürfen, weist die Rechtsanwältin auf die unterschiedlichen Voraussetzungen bei privaten und gesetzlichen Versicherungen hin. "Bei privaten Krankenversicherungen würde ich das tatsächlich bejahen“, meint Nicole Mutschke. „Das kennen wir ja auch schon ein bisschen mit den Gesundheitsfragen, dass differenziert wird zwischen Raucher oder Nichtraucher und Ähnlichem.“ Private Versicherungen hätten eher die Möglichkeit, sich die Regeln für ihre Versicherung selbst zu gestalten, so die Anwältin.
Für gesetzliche Krankenversicherungen sei das hingegen etwas schwieriger. „Man ist ja sozusagen pflichtversichert in Deutschland“, erklärt die Anwältin. „Da ist auch das Leistungspaket vorgegeben.“
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Belohnung für Geimpfte durch Bonusprogramme?
Nicole Mutschke glaubt daher nicht, dass es für Ungeimpfte, die gesetzlich versichert sind, einen Sondertarif geben wird. „Was ich mir aber vorstellen kann, ist, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen mit sogenannten Bonusprogrammen nachziehen.“ Durch Bonusprogramme belohnen Kassen die Versicherten für bestimmte Vorsorgeuntersuchen und Schutzimpfungen. Werden diese im vorgegebenen Zeitraum durchgeführt, gibt es Geld zurück. (dhe/ija)
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