Krimi um Kuckuckskind

Mann (45) zahlt 76.000 Euro für vermeintliche Tochter – dann enthüllt ein DNA-Test die Wahrheit

 Vaterschaftstest
Eine DNA-Analyse brachte die Wahrheit ans Licht (Symbolbild).
www.imago-images.de, imago images/Christian Ohde, imago stock&people via www.imago-images.de

Über mehrere Jahre glaubt Jörg Kirschner (45), Vater einer Tochter zu sein. Auch nach der Trennung von der Kindsmutter will er die Kleine regelmäßig sehen und zahlt ordnungsgemäß Unterhalt – insgesamt 76.000 Euro. Doch es kommen Zweifel auf und ein DNA-Test verrät: Er hat ein Kuckuckskind. Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass der Wiener einen Teil des gezahlten Geldes zurückkriegt – das berichtet die österreichische „Kronen Zeitung“.

Jörg Kirschner zahlte regelmäßig Alimente

Mit der Mutter des Kindes (46) war Kirschner zwei Jahre lang verheiratet, wie die Zeitung berichtet. Nach dem Scheitern der Ehe sei für ihn klar gewesen, dass er den Kontakt zu seiner vermeintlichen Tochter hält. Und Alimente zahlt, wie es das Gesetz verlangt. "Meine Ex-Frau hat den Kontakt zum Kind aber immer unterbunden", sagt der 45-Jährige der Zeitung.

DNA-Test bringt Klarheit über Vaterschaft

In mehreren Gerichtsprozessen habe er versucht, sich ein regelmäßiges Besuchsrecht zu erstreiten. Doch die Situation bleib verfahren. Als in seinem Umfeld Gerüchte aufkommen seien, er könne gar nicht der leibliche Vater des Mädchens sei, reichte es Jörg Kirschner: Er setzt sich mit seinem Anwalt in Verbindung und ficht die Vaterschaft an, heißt es.

Das Ergebnis des DNA-Tests habe die Vermutung bestätigt, dass die Mutter seinerzeit nicht nur mit ihm Sex hatte – und Jörg Kirschner nicht der Vater des Mädchens sei. Schließlich nennt die Mutter den Namen des biologischen Vaters. Das Gericht verpflichtet die Kindsmutter, den biologischen Vater und auch die vermeintliche Tochter, die von Kirschner geleisteten Alimente zurückzuzahlen.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Tochter muss 14.700 Euro zurückzahlen

Laut einem am Landesgericht Wien geschlossenen Vergleich bekommt der 46-Jährige zwar nicht die volle Summe erstattet, aber circa die Hälfte. Allein die inzwischen erwachsene Tochter muss 14.700 Euro zahlen: Geld, das sie sogar noch nach dem Vaterschaftstest von ihrem angeblichen Papa bekommen hat. (bst)