Gesetzesverschärfung zum Jahreswechsel

Wegen Tierschutz: Polizei Berlin kann 49 Schutzhunde zurzeit nicht mehr einsetzen

Schutzhund
Schutzhunde lernen auch Zivilschärfe
RTL
von Marc Chmiel

Eine Gesetzesänderung hat für die Polizei gerade drastische Folgen: Denn nach aktuellem Stand dürfen Polizeischutzhunde in Deutschland zurzeit nicht eingesetzt werden, wenn sie in ihrer Ausbildung mit sogenannten Strafanreizen trainiert wurden. Allein in Berlin bleiben dadurch 49 Hunde erst Mal im Zwinger, wie die Gewerkschaft der Polizei gegenüber RTL bestätigt. Zuerst hatte die B.Z. darüber berichtet.

Zughalsbänder schnüren die Luft ab

Über die Arbeit von Polizeischutzhunden gibt es ganze Fernsehserien. Doch der auch der berühmte „Kommissar Rex“ müsste nach aktuellem Stand auf der Wache bleiben. Denn was im Fernsehen selten thematisiert wird, ist die Ausbildung der Tiere. Dabei werden sogenannte Zughalsbänder verwendet, die den Tieren kurzzeitig die Luft abschnüren. Doch seit dem 1. Januar 2022 ist eine neue Tierschutzverordnung in Kraft. Und darin heißt es: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

Für Tierschutzorganisationen, längst überfällig: „Tieren Schmerzen zuzufügen, damit sie sich dem menschlichen Willen beugen, ist ein grundlegend falscher Ansatz. Es gibt zahlreiche Trainingsmethoden, die auf Lob und positiver Bestätigung basieren und den Tieren keinen langfristigen Schaden zufügen“, erklärt Sarah Ross von VIER PFOTEN. Diese würden zwar mehr Zeit in Anspruch nehmen. Aber: „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Gewalt beim Training zu Angst, Frust und sogar Aggressivität bei den Tieren führt“, so die Tierschützerin.

Tierschützer fordern vorzeitigen Ruhestand

Doch für die Polizeischutzhunde hat das Folgen. Wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) RTL bestätigte, werden allein in Berlin 49 Tiere zurzeit nicht eingesetzt. Denn Schutzhunde werden so trainiert, dass sie einen Täter im Ernstfall auch angreifen und stellen können, gleichzeitig aber bei einem Signal sofort von ihm ablassen. Dabei können auch die Zughalsbänder verwendet werden.Spürhunde sind dagegen von der Gesetzesverschärfung nicht betroffen. Anders in Nordrhein-Westfalen. Dort sind die rund 300 Schutzhunde auch nach der Gesetzesverschärfung noch im Einsatz. Aus dem dortigen Landesverband der Polizeigewerkschaft heißt es, dass ihrer Kenntnis unerlaubte Trainingsmethoden dort ohnehin nicht mehr eingesetzt würden.

Die Änderung traf die Länder nicht überraschend. Niedersachsen versuchte noch vor Weihnachten eine Initiative im Bundesrat einzubringen, um den Einsatz der Tiere weiter zu ermöglichen. Doch die wurde zunächst zurück in die Ausschüsse gegeben. Wie es jetzt weitergeht ist aktuell noch unklar. Für die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ steht aber fest: „Die Hunde, die bereits ausgebildet wurden und das gewaltsame Training durchlebt haben, sollten – im Idealfall – in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden. Es müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Tiere ein Zuhause bei Menschen finden, die mit ihrem aus ihrem Vorleben resultierenden Verhalten gut umgehen können“, sagt Sarah Ross .