Wegen Beleidigung und VerleumdungErdogan zeigt Kubicki wegen "Kanalratten-Äußerung" an

Politischer Eklat! Vor einigen Tagen nannte FDP-Politiker Wolfgang Kubicki den türkischen Präsidenten Recep Erdogan eine „kleine Kanalratte“. Das könnte den Bundestagsvizepräsidenten vor Gericht bringen – denn ein Anwalt hat in Erdogans Namen Strafantrag gestellt.
Keine sachliche Kritik, sondern Diffamierung
Der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan hat gegen Kubicki im Namen von Erdogan Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung erstattet, berichtet der „Spiegel“. Hinter Kubickis Aussage stünde keine sachliche Kritik, sondern Diffamierung. Ein Mensch, der einer Kanalratte gleiche, sei „sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend“, heißt es in einem Schreiben des Anwalts. Dazu komme eine religiöse Komponente, da der Islam derartige Beleidigungen ablehne.
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Kubicki sagte am Freitag über die Anklage: „Die Tatsache, dass Herr Erdogan seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2014 rund 200.000 solcher Verfahren hat einleiten lassen, sagt eigentlich schon alles. Ich sehe jedenfalls einer möglichen juristischen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegen.“ Im Gegensatz zur Türkei sei Deutschland ein Rechtsstaat, in dem die Meinungs- und Äußerungsfreiheit zentralen Verfassungsrang habe. Außerdem sagte er, dass eine Kanalratte ein „kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen“ sei.

Für Anwalt Kaplan lediglich eine Schutzbehauptung. Außerdem müsse Kubicki, der selbst als Anwalt tätig sei, wissen, dass es sich um eine Beleidigung handele.
In jedem Fall hat die Äußerung bereits zu einem diplomatischen Eklat geführt. Die Türkei bestellte den deutschen Botschafter ein.
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Der Fall erinnert an den Streit um ein Gedicht des deutschen Satirikers Jan Böhmermann. In dem Gedicht wurde Erdogan mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Damals erzielte Erdogan vor Gericht einen Teilerfolg. In den entsprechenden Passagen seien schwere Herabsetzungen zu finden gewesen, hieß es damals. (eon)