Die Corona-Regeln für Schwimmbad, Kino & Co.

Viele Eltern verunsichert: Gilt das Testheft für Schüler auch in den Ferien?

ARCHIV - 30.08.2021, Hessen, Nidda: Ein Testheft für Schülerinnen und Schüler liegt vor der ersten Stunde an einer Schule neben einer Schachtel mit Corona-Schnelltests. (zu dpa «Corona-Tests in Hessen nach Schulstart») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ein Testheft an einer hessischen Schule. Unterschrieben haben Kinder damit Zugang zu 2G-Einrichtungen.
scg fgj cam sb, dpa, Sebastian Gollnow

Schnelltests in der Schule und eine Unterschrift ins Heft – für Schulkinder reicht das aus, um trotz strenger Corona-Regeln Zutritt zu Freizeitaktivitäten und Geschäften zu bekommen. In den Weihnachtsferien sieht das anders aus, viele Bundesländer haben die Regeln für Schulkinder verschärft. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
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Unterschiede zwischen den Ländern sind groß

Arne Dedert
Vor dem Zoobesuch lohnt sich ein Blick auf die geltenden Corona-Regeln.
deutsche presse agentur

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Corona-Regeln von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Besonders über Weihnachten werden die Maßnahmen vielerorts verschärft. Eltern müssen sich vorab informieren, ob das Testheft (das belegt, dass Schulkinder zwei Mal wöchentlich getestet werden) auch in den Ferien gültig ist.

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind nämlich groß: So müssen Kinder ab sechs Jahren im Saarland vor Veranstaltungen und Einrichtungen, bei denen 2G, 2G-Plus oder 3G vorgeschrieben ist, in einem Testzentrum getestet werden. In Hessen gilt die Testpflicht nur für den öffentlichen Nahverkehr. Shoppingtouren, Kinobesuche oder Ausflüge ins Schwimmbad sind auch in der Ferienzeit mit dem Testzertifikat der Schule möglich. Die Sozialministerien der Länder informieren auf ihren Webseiten über die aktuellen Regelungen.

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Ausflüge in den Weihnachtsferien: Was gilt wo?

In Freizeit- und Kultureinrichtungen gilt bundesweit 2G oder 2G+. Vor dem Kinobesuch oder dem Ausflug in den Indoor-Spielplatz lohnt sich aber der Blick auf die Regelung in den einzelnen Einrichtungen. So macht es in einigen Bundesländern einen Unterschied, ob Kinosäle voll belegt oder die Gäste mit Abstand („Schachbrett“) platziert werden. Wer lieber mehr Zeit an der frischen Luft verbringen will, kann mit der Familie durch Zoos, Wildparks oder Botanische Gärten bummeln. Auch hier gilt 2G, die Maskenpflicht besteht in geschlossenen Räumen. (fge)

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