Als er den Notruf rief, tat er so, als würde er sie reanimieren
Verstörende Aussagen vor Gericht: Erwürgte Sven B. seine Freundin, während er sie vergewaltigte?

Hat Sven B. seine Freundin ermordet?
Um diese Frage zu klären, steht der 38-Jähriger nun vor dem Landgericht Oldenburg (Niedersachsen). Was dort ans Licht kommt, ist kaum zu ertragen.
Wollte der 38-Jährige sich nur Befriedung verschaffen?
In Handschellen wird der Angeklagte in den Gerichtsaal geführt – beschämt schaut er zum Boden. Er wirkt so, als ob er sich verkriechen möchte. Die Anklage gegen den 38-jährigen Mann aus Niedersachsen wiegt schwer.
Mitte Februar 2023 soll er seine Partnerin beim Geschlechtsverkehr gewürgt haben und zwar so stark, dass die 50-Jährige keine Luft mehr bekommt und stirbt. Die Anklage wirft ihm Mord vor. Er soll zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs gehandelt haben, so die Staatsanwaltschaft.
Gleich zu Beginn liest der Anwalt die Einlassung des Angeklagten vor und die zeigt das ganze schlimme Ausmaß.
Erst nach Aufforderung wählt er den Notruf
Am 15. Februar ist Sven B. bei seiner Lebensgefährtin Tanja C. in der Wohnung in Brake (Niedersachsen). Was er dann schildert, ist nur schwer zu ertragen. Er habe ein paar Bier getrunken und wollte dann Sex. „Sie vereinte das. Ich vergewaltigte sie dann“, so der Angeklagte laut Einlassung. Seine Freundin sei dann bewusstlos geworden.
Um 7.20 des nächsten Morgens schreibt er einem Bekannten: „Moin, jo alles gut bei dir?“ „Tanja liegt hier im Bett, kein Puls und atmet nicht. Was soll ich machen?“ „Sofort Notruf wählen.“ „Okay, das ist 112, oder?“ „Ja sofort!“
Erst danach wählt er den Notruf. Ob er allein überhaupt darauf gekommen wäre, fraglich.
Angeklagter tat nur so, als ober er Freundin reanimieren würde
Unter der 112 habe man ihm dann erklärt, wie er seine Freundin reanimieren soll. „Ich tat am Telefon so als würde ich sie reanimieren, habe ihr aber nur einige Male auf dem Brustkorb gedrückt“, gibt der Angeklagte in seiner Einlassung zu.
Im Saal sollen Fotos vom Tatort gezeigt werden. Der Richter weist die Zuschauer darauf hin, dass die Bilder verstörend seien und wer möchte, könne den Saal verlassen. Das tut jedoch niemand. Nach einigen technischen Problemen werden die Aufnahmen gezeigt. Darauf zu sehen ist die Wohnung, eine Luftpumpe und auch ein Hammer.
Mordprozess in Oldenburg: Angeklagter spricht von Reue
Auch der Mitschnitt des Notrufs wird vorgespielt. „Moin, meine Freundin ist bewusstlos. Die wollte aufstehen zur Arbeit, ist bewusstlos. Wo sind Sie?“, so lautet ein Teil der Aufzeichnung vom 16. Februar. Tanja C. ist zu diesem Zeitpunkt vermutlich schon lange tot.
„Ich bereue die Tat zutiefst, ich werde nach dem Konsum großer Mengen Alkohol aggressiv und will dann Sex“, so der Angeklagte laut Einlassung. Damit schließt der seinen Teil ab, denn er sei nicht bereit, Fragen von anderen Verfahrensteilnehmern zu beantworten. Ob damit schon das Mordmerkmal erfüllt ist, das muss jetzt das Gericht entscheiden. Fünf weitere Verhandlungstage sind geplant.