Verbot des Neonazi-Vereins HNG bestätigt

Der rechtsextreme Kameradschaftsverein HNG bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht . Das Bundesinnenministerium hatte die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) am 30. August 2011 verboten. Die gegen das Verbot gerichtete Klage wurde nun abgewiesen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßte die Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter. Unter dem Deckmantel einer vermeintlich karitativen Betreuung von Strafgefangenen habe die HNG inhaftierte Rechtsextremisten in ihren rassistischen und antisemitischen Überzeugungen gestärkt und den Einsatz von Gewalt befürwortet, betonte er.