Verhandlung am Landgericht Dortmund
Angeklagte aus Neonazi-Szene vor Gericht – Prozess gegen „Combat 18“-Mitglieder
Robin S. soll rechtsextreme, antisemitische und fremdenfeindliche Ideologien verbreitet haben. Aber von Reue ist bei ihm keine Spur. Neben ihm sind auch die drei aus der Neonazi-Szene bekannten Stanley R., Keven L. und Gregor M. angeklagt.
Treffen trotz Verbot
Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, als führende Köpfe, die bereits seit dem Jahr 2020 verbotene Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ noch bis in das Jahr 2022 hinein aufrecht erhalten zu haben. Sie sollen unter wechselnder Beteiligung trotz des bestehenden Verbots weiterhin Vereinstreffen organisiert, Aufnahmeprüfungen abgenommen und vereinsbezogene Kleidung verkauft haben.
Ermittlungen laufen
Im April 2022 beginnt das Ermittlungsverfahren gegen die vier Männer mit der Begründung: Ihr Verein habe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet. „Combat 18“ kommt aus dem Vereinigten Königreich. Der Name bedeutet so viel wie „Kampfgruppe Adolf Hitler”. Die 1 steht für das A und die 8 für das H im Alphabet. In Deutschland veranstaltet die Gruppe bis dahin unter anderem Rechtsrock-Konzerte, in deren Liedpausen rechtsradikale Parolen gebrüllt werden. Nach dem Verbot von „Combat 18“ sollen die vier Angeklagten auf 14 konspirativen Treffen versucht haben, ihre Ideologien im Untergrund aufrecht zu erhalten. Die Treffen fanden laut Staatsanwaltschaft überwiegend im Keller des Angeklagten Stanley R. statt, der innerhalb der Gruppe auch wohl als „König” bezeichnet wird.
Angeklagte schweigen
Beim Prozessauftakt schweigen alle vier Angeklagten. Die Verteidigung von Stanley R. appelliert an das Gericht, zwischen konspirativen und privaten Treffen zu unterscheiden. Nur weil sich die „Combat 18“-Mitglieder auch nach dem Verbot noch trafen, könne man nicht zwingend davon ausgehen, dass diese Treffen politische Hintergründe hatten. Bei der Urteilsfindung solle man dies berücksichtigen. Im Falle einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot sieht das Gesetz einen Strafrahmen vor, der von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht. Ein Urteil soll im September fallen.