Frau (43) nach Crash gestorben
Prozess um tödliches Autorennen in Moers: Raser wegen Mordes verurteilt

Kushtrim H. raste bei einem illegalen Autorennen in Moers in den Wagen einer unbeteiligten 43-Jährigen - dafür hat ihn das Landgericht Kleve am Montag wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige im April 2019 mit dem über 612 PS starken Mercedes seines Vaters die Gegenspur auf einer zweispurigen Straße befuhr. Er beschleunigte auf 167 Stundenkilometer bevor er mit dem Kleinwagen einer 43-jährigen Unbeteiligten zusammenstieß. Die Frau, die nicht angeschnallt war, starb drei Tage später im Krankenhaus.
Zweiter Angeklagter kündigt an, in Berufung gehen zu wollen

Ismail S., der wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen vor Gericht stand, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, außerdem wurde ihm der Führerschein entzogen. Er will das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen: "Wir werden in Revision gehen", kündigte sein Rechtsanwalt Mario Prigge am Tag nach dem Urteil an.
Am am letzten Prozesstag hatte Ismail S. erklärt: „Ich möchte aus tiefstem Herzen um Verzeihung bitten.“ Wie RTL-Reporterin Nadine Becker aus dem Gerichtssaal berichtete, räumte der Sohn eines Taxifahrers ein, dass er möglicherweise die Geschwindigkeit gefahren sei, die im Gutachten mit 94 Stundenkilometern angeben wurde. Der 22-Jährige hatte einen Range Rover gefahren. „Ich wünschte, ich könnte alles ungeschehen machen“, erklärte der Duisburger unter Tränen.
Ismail S. hatte zum Prozessauftakt seinen Anwalt erklären lassen, dass aus seiner Sicht ein Rennen stattgefunden habe. Der Ehemann und die volljährigen Kinder des Opfers traten in dem Prozess als Nebenkläger auf - waren nach Angaben ihres Anwalts aber nicht in der Lage, selbst an der Verhandlung teilzunehmen. Nach RTL-Informationen hat die 18-jährige Tochter nach dem Tod ihrer Mutter ihr Abitur nicht geschafft, der 19-jährige Sohn konnte zur Abschlussprüfung seiner Ausbildung wegen seiner psychischen Verfassung nicht antreten.