Urteil in Köln
Polizeigewalt: Wenn aus Opfern Täter gemacht werden sollen
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Sven auf Kölner CSD offenbar schwer misshandelt
"Meine Tritte wirst du morgen noch spüren", soll die Polizei zu Sven gesagt haben, der offenbar während des Christopher-Street-Days 2016 in Köln von mehreren Beamten schwer misshandelt worden ist. Das Seltsame daran: Angeklagter im Gerichtsprozess war das mutmaßliche Opfer, nicht die Täter. Fast vier Jahre später ist der Gerichtsmarathon beendet. „Seit vier Jahren werde ich vom Opfer zum Täter gemacht“, sagt Sven, der sich im Video nun zu dem Urteil äußert.
Ein banaler Streit endet mit einer gewalttätigen Festnahme
Obwohl der Angeklagte zweimal in den ersten Instanzen freigesprochen wurde, gab sich die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden. Sie wollte eine Strafe für den Mann, der offenbar selbst Opfer des Geschehens war. „Immer wieder muss ich mich rechtfertigen für etwas, was ich nicht getan habe“, sagt Sven.
2016 geriet Sven in einem McDonald’s am Kölner Hauptbahnhof in einen banalen Streit, wobei er eigentlich nur zwei Frauen helfen wollte. Die Situation eskalierte, woraufhin die Polizei anrückte. Beamte sollen in dem Schnellrestaurant Svens Personalien aufgenommen haben und dabei sehr aggressiv vorgegangen sein, sollen sogar auf Sven eingeprügelt haben. Man hätte ihn „ohne Gegenwehr auf den Boden gehauen“, so das Opfer.
Auch laut Zeugen ging die Gewalt ganz klar von der Polizei aus. Seine Arme und Beine sollen sie mit einem Kabelbinder gefesselt haben. Immer wieder verlor Sven das Bewusstsein. Schließlich sollen ihn die Beamten ins Polizeipräsidium nach Köln gebracht und ihn dort nur in Unterhose und T-Shirt sieben Stunden in einer Zelle festgehalten haben.
„Wäre ich verstorben, dann wäre das egal gewesen“
„Mein gesundheitlicher Zustand, obwohl ich noch öfter bewusstlos war und ärztliche Hilfe brauchte, war nicht im Interesse der Polizei, wäre ich verstorben, dann wäre das egal gewesen, weil sie es erst später gemerkt hätten“, beschreibt Sven die Situation damals auf Facebook, „Das Ganze war ein unmenschlicher, nicht rechtsstaatlicher, willkürlicher, diskriminierender Akt ganz gezielt gegen mich als schwächstes Glied der Gesellschaft, ein reines sexualisiertes Dominanzspiel, was ausartete.“ Dazu veröffentlichte Sven Fotos von seinen Verletzungen an seinem Kopf und an seinen Armen. Mit Blutergüssen und einer Schädelprellung kam er schließlich aus der Zelle frei.
Die Kölner Polizei reagierte damals auch per Facebook auf die Anschuldigungen: „Die Polizei Köln distanziert sich ausdrücklich vom Vorwurf homophober Gewalt.“ Im Rahmen eines Einsatzes sei es nach „Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Maßnahmen“ zu einer Festnahme gekommen.
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Sven bekommt quasi einen Freispruch
Im Gerichtsprozess wurde Sven am Dienstag wegen Beleidigung schuldig gesprochen, bleibt aber straffrei. Quasi ein Freispruch bezogen auf die Körperverletzung, schuldig der Beleidung von Polizisten. Eine Strafe gibt es für Sven nicht, weil die Polizei ihn zu Boden gedrückt hat und man ihm sagte: „Das brauchst du, du Schuchtel“.
Svens Fazit nach dem Urteil: „Ich hätte gerne einen kompletten Freispruch gehabt, weiß aber auch, dass wenn man so lange gegen mich verfährt von der Staatsanwaltschaft bis zum Oberlandesgericht, dass es dann auf Kleinigkeiten ankommt.“ Jetzt hofft er, dass er endlich Ruhe finden und diese belastende Geschichte verarbeiten kann.