Die "Mops-Krise" hat ein Ende

Urteil im Streit um gepfändeten Mops Edda - Halterin wollte 19.000 Euro von Stadt Ahlen

Die Mops Hündin sitzt auf einem Tisch
Die Mops-Hündin "Edda" landet 2019 nach einer Pfändung bei Ebay-Kleinanzeigen. Ihr Fall sorgt bis heute für Schlagzeilen.
deutsche presse agentur

Endlich, der jahrelange Streit um Mops-Dame Edda hat ein Ende. Halterin Michaela Jordan verklagt 2019 die Stadt Ahlen, weil diese den Hund bei Ebay-Kleinanzeigen unter falschen Angaben verkauft haben soll. Das Landgericht Münster hat sich der Klage angenommen und ist jetzt zu einem Urteil gekommen.

Erst gepfändet, dann bei Ebay-Kleinanzeigen verschachert - der Streit um Edda läuft seit Jahren

Mops „Edda“, später von ihrer neuen Besitzerin umbenannt in „Wilma“, hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen bei einer Schuldnerin gepfändet und übers Internet für 690 Euro bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft worden war. Käuferin Michaela Jordan fühlte sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei. Sie verklagte die Stadt auf 19.000 Euro Schadensersatz.

Doch das Landgericht Münster hat nun in einem Urteil die Klage der Käuferin weitgehend abgewiesen, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte. Dass das Tier neben einer Augenreizung noch weitere Krankheiten hatte, wie von der Klägerin behauptet, konnte das Landgericht nicht feststellen. Lediglich eine fehlende Impfung bemängelte das Gericht.

Im Video: Eddas neue Halterin verlangt Schadensersatz

Die Stadt Ahlen als Beklagte muss der Frau lediglich mehrere Hundert Euro plus Zinsen für angefallene Kosten erstatten. Die Klägerin kann in dem Zivilverfahren Berufung gegen das Urteil am Oberlandesgericht Hamm einlegen. Doch die „Mops-Krise“ von Ahlen hat vorerst ein Ende. (dpa/jbü)