Berlin: Urteil gefallen
Rapper Fler muss nicht in den Knast - 10 Monate Haft werden auf Bewährung ausgesetzt

Fler war nicht dabei, aber er ist verurteilt: 10 Monate Haftstrafe. Doch Rapper muss nicht ins Gefängnis, sondern kommt mit einer dreijährigen Bewährung davon. Das hat am Mittwoch der Richter am Amtsgericht Tiergarten im großen Konferenzsaal verkündet. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen. Der Rapper war unter anderem wegen Nötigung, Beleidigung, Fahren ohne Führerschein und Sachbeschädigung angeklagt. Vor Gericht ist Fler heute selbst nicht erschienen, sondern hat unentschuldigt gefehlt.
"Haue dir auf die Fresse": Nötigung von Tagesspiegel-Journalisten ist die schwerwiegenste Tat
Das Urteil beruht auf insgesamt elf Straftaten, die Patrick Losenský, wie Fler mit bürgerlichen Namen heißt, schließlich nachgewiesen werden konnten: sechs Mal Beleidigung, ein Mal Nötigung, zwei Mal fahren ohne Führerschein mit Vorsatz und ein Mal ohne Vorsatz und ein Mal Beihilfe zur Veröffentlichung von Justizgeheimnissen.
Am schwersten wiegt für den Richter die Nötigung eines Tagesspiegeljournalisten. Ihm soll Fler gedroht haben „Haue dir für jeden frechen Tweet einfach mehr auf die Fresse“, außerdem wolle er ihm die „Zähne einschlagen“. Auslöser war ein Artikel des Journalisten über den Dauerkrieg zwischen Fler und Bushido, der dem Rapper nicht gefallen habe.
Der Journalist wurde daraufhin nicht nur im Internet angegriffen und beleidigt, sondern auch privat von Fler aufgesucht und angerufen. Der Richter glaubt nicht, dass Fler gewalttätig werden wollte, aber die Drohung allein reiche aus. „Der Angeklagte kann nicht im Internet tun und lassen, was er will. Er ist kein Satiriker oder Kabarettist. Außerdem ist eine persönliche Kontaktaufnahme wie in diesem Fall nicht zu billigen“, sagt er am Mittwoch bei der Urteilsverlesung. Sein Handeln war „ein No-Go-Handeln auf die Pressefreiheit“.
Das legendäre Fanboy-Video
Für den Richter gehört der Rapper nicht zu den Schwerverbrechern. „Wir reden hier von Bagatellkriminalität“, stellt er vor Gericht klar. Auch die vielfachen Beleidigungen gegenüber verschiedener Personen zählt er dazu.
Am bekannteste ist wohl die verbale Attacke gegen Polizeibeamte in Berlin Zehlendorf: Bei einer ganz normalen Polizeikontrolle rastete Fler aus und beschimpfte die Beamten als „neidischer Schwanz“ und „Fanboy“. Immer wieder baut sich der Rapper vor den Beamten auf, beleidigt die Polizisten auch als "Lappen" - dabei wollten die Beamten genau diesen eigentlich nur sehen: In einer Routinekontrolle wollten die Polizisten nämlich Flers Papiere kontrollieren, der Rapper weigerte sich jedoch diese zu zeigen. Woraufhin die Situation eskaliert.
Milde Strafe, weil Fler geständig war

Die Staatsanwaltschaft hatte beim letzten Prozesstag für den 38-jährigen 1 Jahr und 10 Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Außerdem beantragte sie eine Führerscheinsperre für den Rapper. Die Straftaten gehören zwar zur Bagatellkriminalität, doch angesichts der Masse müsse dem Angeklagten gezeigt werden, dass es nicht mehr hinzunehmen sei. Weil man keine positive Prognose sehe, komme aus Sicht der Staatsanwaltschaft keine Bewährungsstrafe in Betracht.
Das sieht der Richter am Mittwoch anders. Er wolle Fler mit der 3-jährigen Bewährungsstrafe zwar Druck machen, aber es wirkt „sich strafmildernd aus, dass der Angeklagte geständig war, wenn auch nicht immer einsichtig“., begründet er seine Entscheidung. “Damit es sich nicht wie ein Freispruch für ihn anfühlt, kommt die Geldstrafe von 10.000 Euro hinzu.“, so Richter Karsten Schwanitz. Diese muss er an die gemeinnützige Organisation „Gangway“ innerhalb der nächsten sechs Monate zahlen.
Fler lässt sich zum Urteil vor Gericht nicht blicken
Fler machte heute von seinem Recht Gebrauch und erschien zur Urteilsverkündung nicht selbst vor Gericht. Warum er fehlte, wurde von seinem Anwalt jedoch nicht begründet. Ein Blick auf die Social Media Kanäle des Rappers zeigt aber, dass er die Geschehnisse vor Gericht sehr wohl verfolgt hat. Er teilt mehrere Berichte über seine anstehende Bewährungsstrafe und macht sich über das Urteil lustig: „Guten Morgen! Ich flieg jetzt in den Urlaub als freier Mann, hat nicht jeder diese Freiheit!“