Haftbefehl gegen Düsseldorfer Schönheits-Doktor

Tod nach Po-OP: Arzt darf vorerst nicht mehr praktizieren

02.08.2019, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Anwalt Robert W. Kubach (l) und der Angeklagte sitzen zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal. Der Düsseldorfer Arzt, gegen den nach einer Po-Vergrößerung wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, muss sich am 2. August 2019 in einer anderen Sache vor Gericht verantworten: Der 47-Jährige hat sich laut Anklage auf seiner Praxis-Homepage und in sozialen Netzwerken als «Dr. med.» ausgegeben, obwohl er nicht promoviert hat und daher keinen Doktortitel besitzt. Foto: David Young/dpa - ACHTUNG: Der Angeklagte wurde aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++
Der umstrittene Schönheits-Operateur (rechts) vor Gericht (Archivfoto, August 2019)
mg skm, dpa, David Young

Der Fall erregte bundesweit Aufmerksamkeit: Die Patientin eines Düsseldorfer Schönheitschirurgen starb nach einer Po-Vergrößerung. Sie verblutete. Ein Gutachter attestierte dem Operateur gleich mehrere Behandlungsfehler. Gegen den Mediziner wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Der Schönheitschirurg darf vorerst nicht mehr als Arzt praktizieren. Das entschied das Düsseldorfer Landgericht.

Arzt muss sich zweimal pro Woche bei Polizei melden

ARCHIV - Die Aufschrift " Landgericht Düsseldorf" am 20.08.2014 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) am Gebäude des Landgerichtes auf der Werdener Strasse. In Düsseldorfer Behördenkantinen ist mit Fäkal-Bakterien verseuchtes Fleisch sichergestellt worden. Es werde gegen einen Kantinenpächter ermittelt. Polizisten wurden in der Kantine des Düsseldorfer Landgerichts, des Landeskriminalamts, des statistischen Landesamts und in einer Kantine der Stadtverwaltung vorstellig. Die «Bild»-Zeitung hatte zuerst über den Fall berichtet.  Foto: Martin Gerten/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Landgericht Düsseldorf

Gegen den 49-Jährigen bestehe auch ein Haftbefehl, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sei.

So muss sich der Arzt zweimal pro Woche bei der Polizei melden und seinen Reisepass abgeben, so die Sprecherin. Außerdem musste er 100.000 Euro Kaution hinterlegen.

Patientin nicht ausreichend über OP-Risiken aufgeklärt

Die Patientin hatte eine Po-Vergrößerung mit Eigenfett vornehmen lassen. Vor dem Eingriff sei die 42-Jährige laut Gutachter zum Beispiel nicht ausreichend über die Risiken der OP aufgeklärt worden, sagte Staatsanwalt Uwe Kessel.

Der Betroffene und sein Anwalt könnten noch zu dem Gutachten Stellung zu nehmen - etwa in Form eines Gegengutachtens, so Kessel weiter.

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Arzt selbst sagt: „Verblutet ist sie definitiv nicht"

Untersuchungen hatten ergeben, dass die 42-Jährige in Folge der Operation verblutet war. Der Mediziner hatte bestritten, dass die Frau verblutet sei: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP“, behauptete er.

Zudem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche.

Schönheitschirurg wegen Titelmissbrauchs verurteilt

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Eingriffe wie die Fettabsaugung sind medizinischer Alltag, aber dennoch nicht ohne Risiken
picture-alliance / Bildagentur-o

Der Arzt bot Po-Vergrößerungen („Brazilian Butt“) mittels Eigenfett-Implantation an. Eine Methode, die von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen wird.

Im August 2019 wurde der Arzt zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt, weil er sich jahrelang fälschlicherweise als Doktor ausgab, obwohl er nicht promoviert hat.