Düsseldorfer "Po-Arzt" muss 15.000 Euro bezahlen

Schönheitschirurg wegen Titelmissbrauchs verurteilt

02.08.2019, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Anwalt Robert W. Kubach (l) und der Angeklagte sitzen zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal. Der Düsseldorfer Arzt, gegen den nach einer Po-Vergrößerung wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, muss sich am 2. August 2019 in einer anderen Sache vor Gericht verantworten: Der 47-Jährige hat sich laut Anklage auf seiner Praxis-Homepage und in sozialen Netzwerken als «Dr. med.» ausgegeben, obwohl er nicht promoviert hat und daher keinen Doktortitel besitzt. Foto: David Young/dpa - ACHTUNG: Der Angeklagte wurde aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++
Umstrittener Schönheits-Operateur vor Gericht
mg skm, dpa, David Young

Der umstrittene Schönheitschirurg, der nach zwei tödlich verlaufenen Po-Operationen angeklagt wurde, ist am Freitag wegen Titelmissbrauchs verurteilt worden. Laut Anklage habe er sich auf seiner Praxishomepage und in sozialen Netzwerken als "Dr. med." ausgegeben, obwohl er nicht promoviert hat und daher keinen Doktortitel besitzt. Das Gericht bestätigte einen Strafbefehl gegen den 47 Jahre alten Mediziner. Er muss 15.000 Euro zahlen. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung an zwei seiner Patientinnen laufen noch.

Er ist kein Facharzt für plastische Chirurgie

Der Arzt hatte im Iran ein Medizinstudium absolviert. Nach deutschem Recht dürfte er daher die Bezeichnung "Dr. med." nicht benutzen, wie die Ärztekammer Nordrhein dem Mediziner 2009 und 2017 mitgeteilt habe. Ungeachtet dessen hatte er auf seiner Internetseite und in sozialen Netzwerken diese Bezeichnung verwendet.

Die Ärztekammer Nordrhein hatte den Arzt daraufhin angezeigt. Das Amtsgericht hatte wegen Titelmissbrauchs einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro erlassen. Da der Arzt Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt verhandelt. Mit Blick auf seine Einkommensverhältnisse erhöhte das Gericht die Geldstrafe.

Der Mediziner will das Urteil nicht hinnehmen, sein Anwalt kündigte Berufung an: Sein Mandant habe nach iranischem Recht einen Doktortitel erworben und sei davon ausgegangen, sich hier so nennen zu dürfen.

Obduktionsergebnisse noch nicht aussagekräftig

Der Arzt hatte wegen angeblich misslungener Po-Vergrößerungen bundesweit Schlagzeilen gemacht. Dabei waren zwei Patientinnen gestorben. Diese Fälle werden in diesem Prozess nicht thematisiert. In beiden Fällen wird noch ermittelt.