Seine Eifersucht war wohl ihr Todesurteil

Nach Geburtstagsparty ihres Bekannten (44): Musste Ellen (44) sterben, weil sie seine Liebe nicht wollte?

03.11.2023, Bremen: Der Angeklagte steht mit seinem Anwalt Thomas Holle (r) vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, eine Frau in Bremen nach einer Feier erwürgt zu haben. Foto: Sina Schuldt/dpa - ACHTUNG: Person wurde aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++
Der Angeklagte steht mit seinem Anwalt Thomas Holle (r) vor Prozessbeginn im Gerichtssaal.
ssg geo, dpa, Sina Schuldt

Sie ist noch auf der Geburtstagsparty von dem Mann, der sie wohl später umbringt!
Ein Wochenende im Mai: Ellen T. (44) ist mit Freunden in der Bremer Kneipe „Litfass“, es wird ein Geburtstag gefeiert. Später will sie mit anderen Bekannten weiterziehen. Was ihre Freunde da noch nicht wissen: Sie werden Ellen nie mehr wiedersehen – denn sie stirbt kurz danach. Getötet offenbar von dem Mann, auf dessen Party sie eben noch war.
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Die Beiden kannten sich gut - wollte er mehr?

Seit diesem Freitag (3. November) muss sich der 44-Jährige vor Gericht verantworten. Zu den Vorwürfen schweigt er bisher. Aus Chatverläufen zwischen ihm und dem späteren Opfer, die am ersten Verhandlunstag verlesen werden, geht hervor, dass die beiden sich kannten und wohl auch gut verstanden haben. Auch sollen sie Zeit miteinander verbracht haben. Aber gelegentlich äußert sich Ellen T. offenbar auch ablehnend, wirft dem heute Angeklagten einmal vor, dass eine Nachricht wie eine Drohung klinge. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er gerne mit ihr zusammen sein wollte.

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Sie lässt ihn herein - dann stirbt sie

Ellen T. wurde am 9. Mai leblos in ihrer Wohnung entdeckt.
Ellen T. wurde am 9. Mai leblos in ihrer Wohnung entdeckt.
Polizei Bremen

In der Tatnacht Anfang Mai eskaliert das Ganze: Der 44-Jährige verlässt laut Anklage seine eigene Geburtstagsfeier, weil er den Eindruck hat, dass Ellen T. an einem anderen Mann interessiert sei. Dann wartet er wohl mehrere Stunden vor ihrer Wohnung, bis sie nach Hause kommt und ihn hereinlässt – es ist ihr Todesurteil. Demnach schlägt der 44-Jährige sie, drückt ihr ein Kissen auf das Gesicht, würgt sie und lässt erst nach mehreren Minuten von ihr ab. Ellen T. stirbt durch Ersticken.

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Nebenbuhler als Zeuge geladen

Der 44-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt. Als Zeuge ist unter anderem auch der Mann geladen, an dem Ellen T. am Tatabend wohl Interesse gehabt haben soll. Ein Urteil könnte Ende Januar 2024 fallen. (dka)

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