Celina (16) starb auf Drogenparty
Er hatte seiner Freundin Ecstasy gegeben: 22-Jähriger in Hamburg verurteilt

Eigentlich wollte die 16-jährige Celina vor zwei Jahren einfach nur eine ausgelassene Party mit ihren Freunden feiern – doch wenig später war sie tot. Ihr Körper reagierte zu heftig auf die zwei Ecstasypillen, die ihr ein Freund zuvor gegeben hatte. Am Mittwoch fiel vor der Jugendkammer am Amtsgericht Harburg das Urteil gegen den heute 22-Jährigen.
Urteil laut Mutter Yvonne eine "Ungerechtigkeit"

Regelmäßige Drogentherapie für 6 Monate und 800 Euro Geldstrafe an eine Drogenberatungsstelle – so lautet das Urteil gegen Jamal L., der Celina vor zwei Jahren die für sie tödlichen Drogen gegeben hat. Unter Tränen spricht die Mutter Yvonne im Gespräch mit RTL von Ungerechtigkeit: „Ungerecht, Celina gegenüber, weil sie sich letztendlich nicht mehr äußern konnte.“ Von Reue spüre sie nichts beim Verurteilten. Wegen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln hatte er sich vor Gericht verantworten müssen und bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt: Demnach habe er Celina und einem weiteren Mädchen jeweils eine Ecstasypille gegeben. Da die berauschende Wirkung der Droge ausgeblieben sein soll, soll die 16-Jährige ihn dann laut Aussage seines Verteidigers mehrfach gedrängt haben, ihr noch eine zweite Tablette auszuhändigen, die Celina dann auch einnahm. Kurz darauf starb die Jugendliche noch auf der Party an einer sogenannten Hyperthermie, einer Überwärmung des Körpers. Für Celina kam jede Hilfe zu spät, ihre Freundin Laila blieb bis zum Schluss an ihrer Seite.
Opfer und Verurteilter waren wohl Freunde
Auch der Angeklagte soll auf der tödlichen Drogenparty im Hamburger Stadtteil Winterhude gewesen sein. Sein Verteidiger Siegfried Schäfer erklärte beim Prozessauftakt im Gespräch mit RTL, wie erschüttert der Angeklagte über den Tod seiner Freundin sei: „Die waren sehr eng befreundet, also wirklich berührend eng. Sie hat ihn „Bruderherz“ im Chat genannt und er sie Schwesterherz. Sie waren wirklich ein Herz und eine Seele auf ganz freundschaftlicher Ebene. Das hat ihn sehr getroffen.“
Der Angeklagte soll die Drogen von einem Bekannten gekauft haben. Gegen den 21-Jährigen Verkäufer läuft mittlerweile ein abgetrenntes Verfahren.
Opfer hat besonders stark reagiert
Ob er für den Tod des Mädchens verantwortlich ist, sei nicht Gegenstand der Anklage, sagte ein Gerichtssprecher. Gerichtsmediziner hätten jedoch festgestellt, dass das Mädchen auch gestorben wäre, wenn jemand sofort Hilfe geholt hätte. Ecstasy wirke bei jedem Menschen unterschiedlich, und das Mädchen habe besonders stark auf die Drogen reagiert. Kein Urteil der Welt hätte Yvonne ihre Tochter zurückbringen können, meint die Mutter der Verstorbenen und so beendet sie das Gespräch traurig und aufgelöst: „Ich muss damit leben!“ (xas/dme)