"Team Wallraff" deckt auf

Bloße Systemfehler oder klare Rechtsverstöße? Minderjähriger muss bei Burger King bis Mitternacht arbeiten

Bei seinem Undercover-Einsatz in einer Münster Burger-King-Filiale trifft „Team Wallraff“-Reporter Maik auf einen Schichtleiter, der mit vielem nicht einverstanden zu sein scheint, aber offenbar nichts daran ändern kann. So etwa mit der Tatsache, dass ein 17-Jähriger als Schlussdienst bis 0 Uhr eingeteilt wurde – obwohl er um diese Zeit als Minderjähriger längst nicht mehr arbeiten dürfte. Passiert so etwas bei dem Fast-Food-Giganten öfter?

Urlaubs- und Krankenzettel bei Burger King einfach zerrissen?

Im Gespräch mit Maik erzählt Schichtleiter Christian*, dass seiner Meinung nach nicht immer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Burger King gleichbehandelt werden: „Du bist deutsch, du kriegst vielleicht deine Urlaubstage und Krankentage, wenn du krank bist. Aber nur, wenn du eine E-Mail ans Büro schreibst. Warum? Die ganzen Migranten, die wir einstellen, kriegen das nicht, weil sie nicht wissen, dass es ihnen gesetzlich zusteht“, behauptet er.

Er kritisiert, dass Vorgesetzte angeblich die Rechte der Angestellten missachten würden: „Die haben schon Urlaubszettel zerrissen, habe ich gesehen, wie Chefs die zerrissen haben. Ich hab wirklich gesehen, wie District Manager Krankmeldungen zerrissen haben vor den Augen der Mitarbeiter, nee du kriegst keine Krankmeldung. ‚Okay Chef, okay Chef!‘ Die haben alle Angst, weißt du“, so Christian zu dem Undercover-Reporter.

Hierzu schreibt die F&S Olympia GmbH und Co KG, die die Burger-King-Filiale betreibt:

„Über unser Personaltool hat jeder Mitarbeitende jederzeit die Möglichkeit, freie Tage und Urlaubswünsche im System zu hinterlegen.“ Es würde sich bemüht Urlaubswünsche so weit wie möglich und zeitnah zu berücksichtigen.

17-Jähriger arbeitet bis 0 Uhr – Burger King: "Wir haben das sofort abgestellt"

„Team Wallraff“-Reporter Maik arbeitet an einem Abend gemeinsam mit Christian und Amir*. „Zum Thema Gesetze und so: Zum Beispiel heute habe ich Amir als Schlussdienst da. Der junge Mann ist erst 17 Jahre alt, der darf eigentlich nur bis 22 Uhr arbeiten. Und wahrscheinlich mach ich mich jetzt gerade strafbar. Aber es wurde so geplant, was soll ich machen?“, sagt Christian und lacht entschuldigend.

Dr. Sven Jürgens ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beim Anblick der Aufnahmen erklärt er Günter Wallraff: „Das ist natürlich starker Tobak, wenn das wirklich so sehenden Auges gemacht wird.“ Minderjährige hätten einen besonderen Schutz und dürften nachts nicht arbeiten. „Wenn das trotzdem erfolgt, dann hat sowohl dieser Vorgesetzte ein Problem als auch die Geschäftsleitung, die offensichtlich das angeordnet hat oder zumindest duldet.“ Würde dies systematisch erfolgen, handele es sich um den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit beziehungsweise einen Straftatbestand, so der Experte.

Die F&S Olympia GmbH und Co. KG schreibt, dass ihr dieser Fall nicht bekannt gewesen sei, und gibt einen Fehler zu:

„Konkret war das Geburtsdatum des Mitarbeitenden nicht in dem digitalen System erfasst, das für die Schichtplanung eingesetzt wird. Damit wurde der Mitarbeitende nicht als Jugendlicher im System angezeigt […]. Diesen Umstand bedauern wir sehr. Wir haben das sofort abgestellt und mit dem Mitarbeitenden und den Eltern Kontakt aufgenommen.“ (rka)

*Namen von der Redaktion geändert

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Video-Playlist zu "Team Wallraff"

"Team Wallraff – Jetzt erst recht!“ auf RTL+

Die ganze Reportage von „Team Wallraff – Jetzt erst recht!“ über Burger King finden Sie jetzt zum Abruf auf RTL+.