Schlechte Nachrichten für Steuerzahler

Deftige Steuernachzahlung bei Kurzarbeitergeld

Portraet einer jungen Frau am Schreibtisch, mit den Haenden das Gesicht verbergend
Das deutsche Steuerrecht kann einen ganz schön in die Verzweiflung treiben.
A. Pulwey, picture alliance

Zusatzeinnahmen für den Staat

Als hätten sie es nicht schon schwer genug! Arbeitnehmern in Kurzarbeit drohen Steuernachforderungen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein.

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Im April 2020 knapp sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit

Progressionsvorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht.

Das Thema Kurzarbeit dürfte auch am Freitag beim gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, eine wichtige Rolle spielen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu "Ein Jahr Corona" ziehen. Nach Einschätzung Scheeles sichert die Kurzarbeit in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit.

Zwischen dem 1. und dem 24. Februar waren bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500.000 Arbeitnehmer eingegangen. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit fast sechs Millionen Menschen erreicht worden.

Progressionsvorbehalt hätte bei Kurzarbeitergeld ausgesetzt werden können

Im vergangenen Jahr gab es monatelange Diskussionen darüber, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Die Koalition entschied sich dagegen und begründete ihre Entscheidung mit der Gerechtigkeit gegenüber anderen Arbeitnehmern.

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen von mehreren hundert Euro drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen machte die Bundesregierung jedoch keine Angaben.

Zimmermann kritisierte: "Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten." Dass nun auch noch Steuernachforderungen drohen, sei niemandem zu erklären, sagte die Politikerin der dpa. Sie forderte, den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld abzuschaffen.

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht automatisch zur Steuernachzahlung führt. Das hänge etwa von der Steuerklasse, den Lohnsteuerabzügen vor Corona oder etwaigen anderen Einkünften ab. "Wird fast ausschließlich steuerfreies, dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Kurzarbeitergeld erhalten, ergibt sich keine festzusetzende Steuer."

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Quelle: DPA / RTL.de