Mildes Urteil nach monatelangem PsychoterrorStalker kommt mit Mini-Strafe davon und verhöhnt Opfer: "Du siehst, du kannst mir nichts anhaben"
Eigentlich müsste Frank G. (45) drei Kreuze machen, dass der Richter so milde gestimmt war. Gerade mal 600 Euro Geldstrafe muss er zahlen, weil er seine Ex-Freundin monatelang gestalkt und im Internet zum Sex angeboten hat. Doch statt Claudia L. endlich in Ruhe zu lassen, kontaktiert er sie erneut und verhöhnt sie.
Frank G. schreibt nach Verurteilung Mal an sein Opfer

"Claudia, du siehst, du kannst mir nichts anhaben, ich bin heute frei rausgegangen aus dem Strafverfahren", schreibt Frank G. in einer E-Mail, die RTL vorliegt. Er wolle nun nach Berlin zurückgehen und dort "neu anfangen". Als ob er besonders stolz darauf wäre, dass es der Richter so gut mit ihm meinte, trägt schon die Betreffzeile der Mail den Titel "Gerichtsverhandlung ich bin heute frei rausgegangen".
Stalking-Terror beginnt nach der Trennung

Für Claudia beginnt der Stalking-Terror Ende 2022. Sie hat Frank G. über die Dating-App Lavoo kennengelernt und hofft auf neues Liebesglück: Nach der Trennung vom Vater ihres Kindes lebt die Einzelhandelskauffrau mit ihrem Sohn in einer Mutter-Kind-Einrichtung.
So schnell sie mit Frank G. zusammenzieht, so schnell beendet sie die Beziehung auch wieder – es passt einfach nicht. Doch der 45-Jährige akzeptiert die Trennung nicht, überschüttet sie mit beleidigenden Nachrichten, nennt sie "Schlampe" und "Stadtmatratze". Frank G. bedroht auch einen Mann, den Claudia kennenlernt hat.
Fake-Profil auf Facebook: Stalker bietet Ex-Freundin zum Sex an
Dann taucht auf Facebook ein Fake-Profil von Claudia auf, auf dem sie sich angeblich zum Sex anbietet. "Es war mir klar, dass nur er das gewesen sein konnte", sagt sie. Frank G. veröffentlich dort Adresse und Telefonnummer seiner Ex, und tatsächlich meldet sich ein fremder Mann bei ihr, der das vermeintliche Angebot annehmen will.
Claudia L. zeigt ihren Ex-Freund an. Weil Frank G. im Prozess am Amtsgericht Zwickau Reue zeigt, kommt Frank G. mit der Geldstrafe davon. Dabei hat er über 14 Eintragungen im Bundeszentralregister und war schon einmal wegen Nachstellung einer Frau verurteilt worden.
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Stalking-Opfer will E-Mail ans Amtsgericht Zwickau schicken

Dass sich der 45-Jährige mit seinem Riesenglück jetzt auch noch brüstet, erzürnt Claudia L. "Als ich die E-Mail heute erhalten habe, war ich schon wieder sehr, sehr wütend", erklärt sie in einem Video, das sie RTL-Reporter Frank Vacik schickt. "Ich habe mich auch sehr geärgert, dass er dem Richter und dem Anwalt ein Versprechen gegeben hat, das er jetzt nicht eingehalten hat. Und einfach so hinnehmen will sie die E-Mail nicht: "Diese Nachricht werde ich auch morgen ans Gericht schicken, und dann bin ich mal auf deren Reaktion gespannt."
Unglaublich: Nachdem er seine Ex-Freundin zunächst verhöhnt hat, tut Frank G. im weiteren Verlauf der Mail so, als wäre nichts passiert. So wünscht er ihr "alles Gute und viel Erfolg", empfiehlt sogar: "Bleib so, wie du bist." Und gibt seinem Stalking-Opfer ein Versprechen, das Claudia L. auch als Drohung auffassen kann: "Auch wenn ich immer noch dich zurück möchte, habe ich meinem Anwalt und dem Richter zugesichert, dich in Ruhe zu lassen."