Kassenärzte nach Vorstoß zur Testzentrum-Kontrolle

Nach Coronatest-Skandal: Gesundheitsminister Jens Spahn verlangt "Unmögliches"

27.05.2021, Berlin: Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, eröffnet eine Corona-Teststelle in einem Bus. Der Bus wurde von dem CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann gespendet. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bei Corona-Schnelltests soll mit falschen Abrechnungen massiv getrickst worden sein.
nie cul, dpa, Kay Nietfeld

Bei Corona-Schnelltests soll mit falschen Abrechnungen massiv getrickst worden sein. Die Rede ist von einem Millionenschaden für den Steuerzahler. Gesundheitsminister Jens Spahn will nun hart durchgreifen und fordert die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf, Abrechnungen Tausender Testzentren auf „die Rechtmäßigkeit und Plausibilität“ zu überprüfen. Der Minister fordert „Unmögliches“, kritisieren die Kassenärzte.
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Corona-Testzentren: Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnt Spahns Vorstoß ab

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnte die Pläne Spahns für schärfere Kontrollen von Coronatest-Anbietern am Montag ab. Es sei unmöglich, die Abrechnungen Tausender Teststellen rasch zu überprüfen und die Gelder zeitnah auszuzahlen.

Der Entwurf für eine geänderte Testverordnung war vergangene Woche in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gegangen. Er sieht vor, dass die Vereinigungen „die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen“ prüfen sollen.

Eine zeitnahe Auszahlung von Geldern sei nicht mehr möglich

Die KBV stört sich vor allem an der vorgesehenen Prüfung auf Rechtmäßigkeit. „Hiermit würde sich der Vorstand einer jeden Kassenärztlichen Vereinigung einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen.“ Er könnte im Fall rechtswidriger Auszahlungen haftbar gemacht werden. Eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit würde sehr lange dauern - die zeitnahe Auszahlung von Geldern „wird daher mit der neuen Testverordnung nicht fortgeführt werden können“.

Mit der neuen Verordnung sollen Betreiber von Teststellen zudem weniger für die Tests abrechnen können. Geändert werden soll die Testverordnung wegen Verdachts auf Betrug von Testbetreibern. (dpa/mor)

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