Vermögen des Vereins wurde beschlagnahmt
Seehofer löst Rockergruppe "Bandidos" auf

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Rockergruppe "Bandidos" verboten und aufgelöst. Dies sei in Abstimmung mit den Innenministern von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz geschehen, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin am Montag mit.
Zweck der Rocker "den Strafgesetzen zuwider"
Zweck und Tätigkeit des Vereins liefen "den Strafgesetzen zuwider", hieß es zur Begründung. Das Vermögen des Vereins "BMC Federation West Central" werde beschlagnahmt und eingezogen. Kennzeichen des Clubs dürfen demnach künftig weder verbreitet noch öffentlich oder bei einer Versammlung gezeigt werden. Das Verbot sei den Funktionären am Morgen zugestellt worden.
Gemäß seinen Statuten bestehe der offizielle Zweck des Vereins zwar "in der Förderung des gemeinsamen Motorradfahrens und der Veranstaltung von Events und internationalen Zusammenkünften", erklärte das Ministerium weiter. Tatsächliches Ziel des "BMC Federation West Central" sei es aber, "einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene anzustreben und entsprechende Ansprüche regelmäßig auch mit Gewalt, insbesondere gegenüber anderen Rockergruppierungen, in seinem regionalen Einflussgebiet durchzusetzen". Dabei komme es zu schwersten Straftaten wie schweren Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Ein regionaler Schwerpunkt dieser Straftaten sei Nordrhein-Westfalen.
Zuvor hatte es Razzien gegeben
Bereits Anfang des Monats hatte das Bundesinnenministerium eine bundesweite Razzia gegen die Bandidos angeordnet. Dabei waren laut Ministerium knapp 1800 Beamte im Einsatz. Insgesamt wurden 104 Objekte durchsucht, davon 86 in Nordrhein-Westfalen, und mehrere Waffen, Munition und größere Bargeldbeträge sichergestellt. Der "Bandidos Motorcycle Club" wurde 1966 in Houston im US-Staat Texas gegründet und hat mittlerweile eine weltweite Mitgliedschaft. In Deutschland ist die Gruppe seit 1999 aktiv.
Klagen gegen das "Kuttenverbot"
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr ein verschärftes „Kuttenverbot“ für kriminelle Rocker bestätigt. Motorradclubs müssen es nach der Entscheidung hinnehmen, dass die Logos verbotener Gruppen nicht von anderen Rockern in leicht abgewandelter Form getragen werden dürfen. Die Karlsruher Richter wiesen drei Klagen gegen das 2017 verschärfte „Kuttenverbot“ ab.(dpa/reuters/lra)