Sie starb in seiner Wohnung
Axel G. stirbt bei Wohnungsbrand - vier Jahre nach dem Tod von Sarah
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Er nimmt ein dunkles Geheimnis mit ins Grab
Axel G. hatte immer Ärger mit seiner Nachbarschaft – und nicht nur mit ihr. Jetzt ist er bei einem Wohnungsbrand gestorben, den er aller Wahrscheinlichkeit nach selbst gelegt hat. Mit ins Grab nimmt er das Geheimnis, wie seine Ex-Freundin Sarah vor vier Jahren ums Leben gekommen ist. Sie war durch die Sat-1-Kuppel-Show „Schwer verliebt“ bekannt geworden.
Axel G. schuld an Feuer
Am Freitag gab es eine kleine Explosion in der Wohnung von Axel G., was genau passierte, ist unklar. Doch laut Polizei kann ausgeschlossen werden, dass jemand anders als Axel G. das Feuer verursacht hatte. G. verstarb er noch am selben Tag in einer Spezialklinik. Weitere Menschen kamen nicht zu Schaden.
Flammentod in einer total vermüllten Wohnung
Kurz vor seinem Flammentod hatte er auf Facebook ein bizarres Video gepostet. „Richtiges Feuer ist kalt, nicht heiß“, sagt der offenbar verwirrte Mann in einer total vermüllten Wohnung. Dabei zeigt er auf Gaskartuschen, die anscheinend die Explosion ausgelöst hatten. Zwei Wochen vor dem schrecklichen Ereignis soll ihn seine Frau verlassen haben.
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Unheilvolle Begegnung mit Kuppelshow-Kandidatin Sarah H.
Bereits in der Vergangenheit hatte er auf der sozialen Plattform zahlreiche Videos mit teils bizarrem Inhalt online gestellt. Besonders gilt dies für das vielleicht dunkelste Kapitel seines Lebens Im Internet hatte er Sarah H. kennen gelernt. Sie Frau war vorher Kandidatin der Kuppelshow „Schwer verliebt“ zu Berühmtheit gelangt. Dort hatte sie 2011 mit ihrer Puppensammlung und einem hilflosen Auftreten für Aufsehen gesorgt. Schnell zog sie mit Axel G. zusammen.
Sarah H. stirbt in der gemeinsamen Wohnung
Es dauerte nicht lange, bis es regelmäßige harte Streitereien und Auseinandersetzungen gab. Dies endet für die Frau mit dem Tod. Sie wird 2016 in der gemeinsamen Wohnung aufgefunden, wurde offenbar über einen längeren Zeitraum gefoltert.
Die genauen Umstände des Todes konnten wegen des schlimmen Zustandes der Leiche nicht festgestellt werden. In einem ersten Prozess wurde Axel G. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Erstaunlich mildes Urteil
Dagegen legte Axel G. Rechtsmittel ein – mit Erfolg. In einem zweiten Prozess kommt er mit 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro davon. Ein auf den ersten Blick erstaunliches mildes Urteil.
Doch den Richtern blieb nach der Intervention des Bundesgerichtshofes kaum eine Wahl. Für eine schärfere Strafe hätten G. konkrete Handlungen nachgewiesen werden müssen – was wegen der fortgeschrittenen Verwesung kaum möglich war.