Opfer erleidet Verbrennungen dritten Grades
Schüler steckt Conner (7) Feuerwerkskörper unter den Fahrradhelm
Eine schreckliche Tat verändert das Leben eines Siebenjährigen aus dem Ruhrgebiet: Conner ist Ende Oktober Opfer einer Attacke mit einem Feuerwerkskörper geworden.
„Feuerkreisel“ steckte im Helm
Vor sechs Wochen trifft sich Conner mit einem Freund vor der Schule zum Spielen. Ein anderer Junge soll dazu gestoßen sein: Ein Zehnjähriger, der offenbar für Mobbing bekannt ist. Aus seiner Tasche soll er einen Feuerwerkskörper und ein Feuerzeug geholt haben. Plötzlich zündet er offenbar den „Feuerkreisel“ an, steckt ihn wohl in Connors Helm und setzt diesen, nach Angaben des Opfers, auf dessen Kopf. Außerdem soll der junge Täter noch fest auf den Helm gedrückt haben. Anschließend springt das Opfer in Panik auf seinen Roller und flieht nach Hause.
„Conner ist nicht mehr derselbe“
Conner erleidet Verbrennungen dritten Grades und muss zweimal operiert werden. Neben den körperlichen Verletzungen wiegen die seelischen Narben schwer. „Vom Ganzen hat ihn das verändert. Er ist viel ruhiger geworden. Total still. Auch die Schule hat das selber bemerkt, dass Conner nicht mehr derselbe ist", erklärt Mutter Monique im Interview.
Opfer-Familie pocht auf Schmerzensgeld
Die Wunde auf dem Kopf des Siebenjährigen heilt bis heute nicht. Haare werden dort wohl nie mehr wachsen. Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen eingestellt, da der mutmaßliche, zehnjährige Täter strafunmündig ist. „Im Prinzip kann ja so ein Zehnjähriger tun und lassen, was er will. Man kommt gar nicht an ihn ran. Wir haben allerdings die Möglichkeit, zumindest ein Schmerzensgeld zu beanspruchen, denn im Zivilrecht ist es so, dass man schon ab sieben Jahren auf ein Schmerzensgeld haftet", meint Rechtsanwalt Burkhard Benecken. Er vertritt die Opfer-Familie. Die will 30.000 Euro. Noch kann der Zehnjährige das nicht bezahlen. Aber dann, wenn er sein erstes Geld verdient. So ein Urteil hält 30 Jahre. Seine Eltern müssen nicht haften. Denn sie haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Fall liegt jetzt beim Jugendamt. Welche Maßnahmen folgen, dazu wollte sich die Stadt Marl nicht äußern, aus Datenschutzgründen heißt es.