Sonderregelung auch für Hotels

In Schleswig-Holstein dürfen Herbergen über Weihnachten nun doch Gäste aufnehmen

 Kiel - 17. März 2020 - Die von der Landesregierung am Wochenende beschlossenen Maßnahmen wegen der Coronavirus Pandemie zeigen in der Kieler Innenstadt ihre Wirkung. Wo noch vor Kurzem Massen von Menschen und Verkehrsfahrzeugen passierten, herrscht heute völlige Ruhe und Einsamkeit. Kiel Südfriedhof Schleswig-Holstein Deutschland *** Kiel 17 March 2020 The measures adopted by the state government at the weekend in response to the coronavirus pandemic are having an effect in Kiels city centre Where until recently masses of people and traffic vehicles were passing by, there is now complete peace and quiet and solitude Kiel Südfriedhof Schleswig Holstein Germany
Hotels sollen in Schleswig-Holstein bald öffnen dürfen - mit Einschränkungen
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Gemeinsam mit Kanzlerin Angela Merkel haben die Ministerpräsidenten am Mittwoch schärfere Kontaktbeschränkungen für die kommenden Wochen beschlossen. Unter anderem sollten Hotels weiterhin geschlossen bleiben. Schleswig-Holstein hatte bereits am Mittwoch angekündigt, nicht alle beschlossenen Punkte umzusetzen. Nun hat Ministerpräsident Daniel Günther eine weitere Abweichung angekündigt: Herbergen sollen über die Feiertage Gäste aufnehmen dürfen. Allerdings gibt es Einschränkungen.

So lauten die Regelungen für Hotels in Schleswig-Holstein

Wie Günther am Freitag (27.11.) mitteilte, sollen Herbergen vom 23. bis zum 27. Dezember Gäste aufnehmen können. Voraussetzung ist, dass diese aus familiären Gründen dort übernachten. Außerdem dürfen Gäste nur maximal zwei Nächte bleiben. „Der akute Handlungsbedarf liegt derzeit woanders. Wir haben in Deutschland viele Regionen, die weit über 200 liegen, einzelne sogar über 500. Strengere Beschränkungen müssen sich auf diese Hotspots
konzentrieren, damit sich die Lage deutschlandweit entspannt“, begründete der Ministerpräsident die Entscheidung.

Auch in Niedersachsen, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen gibt es eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun.

Sonderweg auch bei Kontaktbeschränkungen

Bereits am Mittwoch hatte Günther mitgeteilt, dass die schärferen Kontaktbeschränkungen in Schleswig-Holstein nicht gelten werden. Ab 1. Dezember sollten sich laut Beschluss von Bund und Ländern nur maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen dürfen. In Schleswig-Holstein bleibt es dagegen bei der bestehenden Beschränkung von 10 Menschen aus maximal zwei Haushalten.

„Unsere Regel ist ohnehin strenger als in vielen anderen Ländern. Die Menschen in Schleswig-Holstein sind mit uns gemeinsam diesen beschwerlicheren Weg gegangen – deshalb müssen wir jetzt auch weniger nachschärfen als andere“, so der Ministerpräsident am Freitag. Dafür gilt diese Regelung allerdings auch über Weihnachten. Zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar sollen sich laut Beschluss von Bund und Ländern dagegen maximal zehn Personen im engsten Familien- und Freundeskreis treffen dürfen.

Welche Regelungen außerdem im Norden gelten, lesen Sie hier.