Unteroffizierin muss ins Straflager

Weil sie den Wehrdienst verweigert: Schwangere Soldatin bekommt sechs Jahre Haft

Eine Schwangerschaft - nach dem russischen Gericht kein Grund für die Wehrdienstentziehung. (Symbolbild)
Eine Schwangerschaft - nach dem russischen Gericht kein Grund für die Wehrdienstentziehung. (Symbolbild)
hpa bsc kde, dpa, Hannes P Albert

Sechs Jahre Haft, so lautet das Urteil gegen eine russische Soldatin. Die schwangere Frau hatte sich der Mobilmachung entzogen. Ihre Schwangerschaft erkennt das Gericht nicht als Grund für ihr Fernbleiben an – obwohl die Frau bei ihrer Einheit dafür freigestellt war.

Strafe erstmals gegen Soldatin verhängt

Es ist ein Urteil, das gleichermaßen für Unverständnis und Aufregung sorgt. Das Militärgericht im südrussischen Wladikawkas hat die Unteroffizierin Madina Kabalojewa schuldig gesprochen. Die Soldatin war nicht zum Wehrdienst erschienen. Dafür erwarten sie sechs Jahre Lagerhaft. Laut der russischen Tageszeitung Kommersant ist damit zum ersten Mal eine solche Strafe gegen eine Soldatin in Russland verhängt worden.

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Doch Kabalojewa hat einen guten Grund für ihr Fernbleiben – denn sie erwartet ihr zweites Kind. Demnach soll die Soldatin von ihrer Militäreinheit eine Empfehlung für eine vorübergehende Freistellung vom Dienst gehabt haben.

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Ärztliche Freistellung reicht dem Gericht nicht

Doch davon scheint das Gericht nichts zu halten. Das ärztliche Gutachten des Sanitätsdienstes sei außer Acht gelassen worden, berichtet die Tageszeitung Kommersant weiter. Die Soldatin habe nicht gekündigt und sei daher verpflichtet gewesen, in ihrer Einheit zu erscheinen, lautet die Begründung des Urteils.

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Hinnehmen will Kabalojewa das so aber nicht, nach eigenen Angaben will sie gegen in Berufung gehen. Bis die Soldatin ihre Strafe antreten muss, könnte es also noch dauern. Da sie schwanger und bereits Mutter eines fünfjährigen Kindes sei, werde die Vollstreckung der Haftstrafe schon jetzt bis 2032 aufgeschoben. (okr, mit dpa)