Kabinett segnet diverse Gesetze ab

Elterngeld, Rente und Stromkosten: Das bedeuten die neuen Schuldenbrems-Beschlüsse für mich!

Hier spürt der Bürger den Rotstift!
Die Ferien sind vorbei, auch für die Politiker in Berlin. Bei der ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause hat die Ampel diverse Gesetze abgesegnet. Bei vielen Vorhaben steht Sparen auf der Agenda. Was die Beschlüsse nun für Sie konkret bedeuten.

2024 soll die Schuldenbremse eingehalten werden

Fakt ist wohl: Es muss gespart werden! Finanzminister Christian Lindner (44/FDP) wird nicht müde, das immer und immer wieder zu betonen. Das Kabinett hat sein Haushaltsfinanzierungsgesetz nun abgesegnet, so dass im Jahr 2024 die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Die Folgen sind dann auch bei den Bürgern zu spüren – besonders

Das Elterngeld für höhere Einkommen

Zoff hatte es schon im Vorfeld gegeben. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) macht keinen Hehl daraus, dass sie das nicht glücklich findet, sie hat sich die "am wenigsten schlimme Variante" für notwendige Einsparungen entschieden. Konkret bedeutet die Kürzung: Paare und Alleinerziehende, die auf mehr als ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro kommen, haben ab dem 1. Januar 2024 keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Das zu versteuernde Einkommen ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen. Hier werden Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Das Finanzamt ermittelt dieses Einkommen. Eltern, bei denen noch nicht feststeht, ob sie die Grenze überschreiten, können einen Elterngeld-Antrag stellen, das Geld wird dann vorläufig bewilligt, heißt es aus dem Familienministerium.

Lese-Tipp: Ein Pro- und Contra-Kommentar: Kein Elterngeld mehr für Besserverdiener?! Ist das in Ordnung?

Rentenversicherung und Pflegeversicherung

Auch bei den Zuschüssen zur Renten- und zur Pflegeversicherung wird gekürzt. Vertreter von Krankenkassen, Patientenschützer oder Gewerkschaften befürchten, dass dadurch die Beiträge für die Menschen im Land steigen werden.

Lese-Tipp: Beitrag zur Pflegeversicherung steigt: Warum Millionen Bürger ab Juli weniger Nettolohn haben

CO2-Abgabe steigt – Tanken und Heizen wird wohl teurer

Mit demselben Gesetzentwurf wird auch die Kohlendioxid-Abgabe beim Tanken und Heizen in zwei Schritten für die Jahre 2024 und 2025 erhöht. Für den Klima- und Transformationsfonds der Regierung bedeutet das Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Nach Branchenberechnungen werden Benzin und Diesel dadurch um etwa vier Cent pro Liter teurer.

Nach Berechnungen des Handelsblatts könnte so zum Beispiel die Gasrechnung für ein typisches unsaniertes Einfamilienhaus von 2024 192,30 Euro auf 408,70 Euro im Jahr 2027 steigen. Bei einer Ölheizung wären es 253,20 Euro im Jahr 2024 auf 538,10 im Jahr 2027. Als Basis wurde ein Verbrauch von 20.000 kwH Gas bzw. 2.000 Liter Öl genommen.

Eigene Stromerzeugung soll leichter werden

ARCHIV - 07.11.2022, Mecklenburg-Vorpommern, Stralsund: Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. Das Bundeskabinett will heute Erleichterungen von Solaranlagen beschließen. Foto: Stefan Sauer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Betrieb eines solchen Balkonkraftwerks soll zukünftig erleichtert werden.
sts kde fp geo mre cul, dpa, Stefan Sauer

Der Bau und der Betrieb von Solaranlagen soll mit dem Jahreswechsel einfacher werden. Weniger Bürokratie heißt hier das Zauberwort. Mit einem Balkonkraftwerk für einige hundert Euro kann man mit überschaubarem Installations-Aufwand so selbst in die Solarstromerzeugung einsteigen.

  • Besitzer müssen den Netzbetreiber nicht mehr über ihre neue Anlage informieren und weniger Angaben im sogenannten Marktstammdatenregister machen, das Anlagen registriert.

  • Übergangsweise kann der normale Zähler bleiben, auch wenn dieser bei der Strom-Einspeisung rückwärts läuft. Später braucht es aber einen anderen Zähler, der eingespeisten Strom und verbrauchten getrennt erfasst.

  • Balkon-Kraftwerke sollen außerdem künftig mit einem Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt. Die nötige Norm wird gerade überarbeitet.

Lese-Tipp: Bürokratie-Irrsinn: Wie mich der Bau unserer Solar-Anlage fast in den Wahnsinn trieb...

Muss die Heizung raus? Die kommunale Wärmeplanung soll vorangetrieben werden

Ob man im eigenen Haus viele tausend Euros für eine neue Heizung ausgeben muss, hängt auch davon ab, ob es in der eigenen Stadt Alternativen wie Nah oder Fernwärme gibt. Auch hier hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen: Alle Kommunen in Deutschland sollen in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Darin sollen sie angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Eigentümer sollen so erfahren, ob sie selbst sonst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Endgültig beschlossen ist das Gesetz allerdings erst, wenn auch der Bundestag zugestimmt hat.

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das lange umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen, das Gebäudeenergiegesetz. Dieses soll Anfang September vom Bundestag beschlossen werden. Denn erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt.

Außerdem hat das Kabinett eine Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen, alle Details dazu können Sie hier nachlesen.

Lese-Tipp: Gesundheitsminister im RTL-Interview: Haben Sie schon mal gekifft, Herr Lauterbach?

(eku, mit dpa und reuters)

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