Nager muss Windrädern weichen - oder umgekehrt?Hier stoppt die kleine Haselmaus das große Energiewende-Projekt
Im Reinhardswald soll der größte Windpark Hessens entstehen – doch dem großen Projekt kommt nun etwas ganz Kleines in die Quere: Die Haselmaus hat sich auf dem Gelände, das von Wald und Wiesen befreit werden soll, angesiedelt. Umweltschützer schlagen Alarm – mehr über den Spagat zwischen alternativer Energie und Tier- und Umweltschutz gibt es im Video.
Ein neues Haselmaus-Zuhause muss her!
Sie gilt als streng geschützt: Die Haselmaus wohnt unter den Baumstümpfen im Reinhardswald – und genau diese sollten eigentlich für den Bau von Windrädern entfernt werden. Doch nun ist Baustopp – ein Gerichtsbeschluss sagt den Bauherren: Erst ein neues Zuhause für den Nager schaffen, dann Bäume roden und 240 Meter hohe Windräder aufstellen.
Hat alternative Energie einen zu hohen Preis?
Doch die Haselmaus ist für Umweltschützer wie Oliver Penner vom Aktionsbündnis Märchenwald nicht der einzige Haken an dem geplanten Windpark. Für ihn ist der Bau ein massiver Eingriff in die Natur, weitere Tierarten wie Salamander und Molche seien gefährdet. Auch Förster Hermann Josef Rapp bestätigt, dass hier das „entsprechende Augenmaß“ fehle. Alternative Energie schön und gut – nur zu welchem Preis?
Strom für bis zu 75.000 Haushalte soll im Windpark produziert werden – schon im kommenden Jahr. Für die Haselmaus heißt das: Schnell die Koffer packen und ins anliegende Gebiet umziehen. Für die Projektleiter heißt es: Nachbessern – zum Schutz der Natur!
"Windkraft unerlässlich": Bundesregierung vereinfacht Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz
Gerade anlässlich des Kriegs in der Ukraine und der Abhängigkeit von Russlands als Energiequelle ist die Energiewende wieder in aller Munde. Und wie seit der Erfindung von Windkraftanlagen & Co. ist auch aktuell der Schaden an Tieren und Umwelt Thema. Da der Ausbau jedoch aufgrund der aktuellen Situation unerlässlich sei, passt die Bundesregierung einige Gesetze an.
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So gilt z.B. – um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen - die Einstufung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien als "überragendes öffentliches Interesse". Außerdem soll es eine bundesweite Standardisierung der Artenschutzprüfung geben. Und: Ausnahmen vom Bundesnaturschutzgesetz sollen einfacher werden. Während nach aktueller Rechtslage der Schutz individueller Tiere im Fokus steht, soll künftig der Schutz der Populationen – also Gruppen von Tieren derselben Art, die ein bestimmtes Gebiet bewohnen – eine wichtigere Rolle einnehmen. Die Tötung einzelner Tiere wird also in Kauf genommen, wenn gleichzeitig das Überleben der Art sichergestellt wird. (fca/gmö)