Urteil am Amtsgericht Hattingen

Polizeihund greift Seniorin auf Parkplatz an – Besitzer wird verwarnt

Ein Polizeibeamter aus Düsseldorf musste sich am Mittwoch (18.9.) vor dem Amtsgericht Hattingen verantworten. Sein Diensthund soll vergangenes Jahr eine Seniorin angegriffen haben. Sie wurde dabei schwer verletzt.

Vergangener September: Ursula Langefeld ist an ihrem geparkten Auto, um etwas rauszuholen. Als sie sich umdreht, wird sie von dem angeleinten Polizeihund angegriffen, so die 74-Jährige. Der Hund beißt ihr erst in den Arm. Dann in den Kopf. Sie kommt ins Krankenhaus. Es folgen eine Hauttransplantation und weitere Operationen. Dem Polizeibeamten wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft habe er die Sorgfaltspflicht vernachlässigt und den Hund an einer zu langen Leine geführt.

Unfall oder Fehlverhalten?

Der Polizist sagt vor Gericht aus, dass er die 74-Jährige nicht gesehen hat und dementsprechend nicht vorher reagieren konnte. Die Anklage geht davon aus, dass der Hund eine Armbewegung der Frau als Angriff gedeutet hat. Die Verteidigung des Beamten spricht von einem Unfall.

Polizeihund ist nicht mehr im Dienst

Das Tier hat sich dem Beamten gegenüber schon vor dem Angriff einmal aggressiv verhalten. Der Hund ist seit dem Vorfall nicht mehr im Dienst. Das Land NRW hat bereits ein Schmerzensgeld von 36.000 Euro an Ursula Langefeld veranlasst. Im Prozess wurde der Landespolizist wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er muss 2.000 Euro an die Geschädigte zahlen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage können gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.