Prozess gegen 44-Jährigen in Göttingen

Überführen Pulsuhr-Daten den Mörder? Mann soll Ex-Freundin heimtückisch erwürgt haben

ARCHIV - Der Schriftzug «Landgericht, Amtsgericht, Arbeitsgericht» ist am 06.08.2013 am Haupteingang im Landgericht in Göttingen (Niedersachsen) mit einer Spiegelung des Gerichtsgebäudes zu sehen. Wegen eines Mordes an einer Kommilitonin steht eine Studentin vom 26.04.2016 in Göttingen vor Gericht. Foto: Swen Pförtner/dpa (zu dpa "Prozess um Eifersuchts-Mord in Göttingen beginnt" vom 26.04.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Vor dem Landgericht Göttingen muss sich ein 44-jähriger Mann wegen Mordes verantworten.
dpa, Swen Pförtner

Ein 44-jähriger Mann aus Hannover, der seine Ex-Freundin heimtückisch getötet haben soll, hat zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 25. August 2021 seine ehemalige Partnerin erwürgt zu haben. Er muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Göttingen wegen Mordes verantworten.

Pulsuhr-Daten legen überraschenden Angriff auf Ex-Freundin nahe

Laut Anklage besuchte der 44-Jährige seine ehemalige Freundin am 25. August in Göttingen mit dem Ziel, sie zu töten. Den Angaben nach soll der Mann aus Hannover zuerst ein friedliches Verhalten vorgetäuscht und die Frau dann erwürgt haben. Der mutmaßliche Täter und das Opfer trugen nach Angaben der Staatsanwaltschaft jeweils eine Pulsuhr. Die aufgezeichneten Messdaten legten nahe, dass die Frau von dem Angriff überrascht wurde, hieß es.

Gerichtssprecher: Pulsuhr-Daten schnellten plötzlich in die Höhe

"Die Anklage schließt das Ganze aufgrund der Daten einer Pulsuhr des Opfers", erläutert ein Gerichtssprecher im RTL-Interview. Die Uhr habe offenbar zunächst einen normalen Ruhepuls angezeigt, "der darauf schließen lassen soll, dass sich das Opfer keinem Angriff gegenübersah und keine Angst um sein Leben hatte. Dann sollen die Werte der Pulsuhr plötzlich hochgeschreckt sein."

Ob die Frau den Angriff kommen sah oder nicht, sei aus juristischer Sicht von großer Bedeutung, erklärt der Sprecher. "Weil dann das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sein könnte. Heimtücke wird definiert als Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit, sprich: Das Opfer rechnet nicht mit einem Angriff." In einem solchen Fall laute die Anklage auf Mord und nicht auf Totschlag.

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Frau in Göttingen getötet: Angeklagter soll falsche Spuren gelegt haben

Um einen natürlichen Tod vorzutäuschen, soll der 44-Jährige laut Anklage Spuren gelegt haben, die einen exzessiven Alkoholkonsum der Frau suggerieren sollten. Unter anderem habe er Alkohol drapiert. Außerdem habe er vom Handy der Toten eine Nachricht an deren Sohn verschickt, in der sie über ein Stechen in der Brust und zu viel Alkohol klagte.

Drei Zeugen zum Prozessauftakt in Göttingen geladen

Zum Auftakt der Verhandlung waren drei Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Dabei handelte es sich um zwei Polizisten, einen Bekannten der Toten, der die Polizei alarmiert hatte, den Gerichtsmediziner und einen psychologischen Gutachter. Der Angeklagte sitzt seit September 2021 in Untersuchungshaft. (bst)