Sie soll vier Menschen in einem Potsdamer Wohnheim ermordet haben

Tatverdächtige Pflegerin klagt jetzt gegen ihre Kündigung

 Blumen und Kerzen am Babelsberger Oberlinhaus, wo am Vorabend vier behinderte Menschen gewaltsam getötet worden, Potsdam, 29. April 2021. Gewaltverbrechen im Oberlinhaus *** Flowers and candles at Babelsberg Oberlinhaus, where four disabled people were violently killed the night before, Potsdam, 29 April 2021 Violent crime at Oberlinhaus
Blumen und Kerzen am Babelsberger Oberlinhaus, wo vier Menschen mit Behinderung gewaltsam getötet worden.
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Zwei Männer (35 und 56) und zwei Frauen (31 und 42) soll Pflegerin Ines R. am 28. April getötet, eine Bewohnerin (43) schwer verletzt haben. Die Bluttat sorgte weltweit für Entsetzen. Und sie war Grund genug für das Babelsberger Wohnhaus, die Frau zu entlassen. Jetzt klagt die 52-Jährige gegen ihre Kündigung.

Mordverdächtige klagt gegen Entlassung

Vor über einem Monat hat sich die grausame Bluttat in einem Potsdamer Wohnheim für Menschen mit Behinderung ereignet. Einem Ort, an dem Menschen Unterstützung einer Betreuungsperson bekommen sollten. Genau so eine Person soll vier hilfsbedürftigen Menschen das Leben genommen und eine Person schwer verletzt haben: Die ehemalige Pflegerin Ines R. steht unter dringendem Tatverdacht.

Mehr als 30 Jahre war sie beim Verein Oberlinhaus tätig. Nach den schlimmen Ereignissen wurde Ines R. festgenommen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die 52-Jährige soll auf ihre Schuldfähigkeit untersucht werden. Das Tatmotiv ist bislang unklar. Die Einrichtung hatte die Pflegemitarbeiterin vier Tage nach der Tat außerordentlich gekündigt. Jetzt hat die Tatverdächtige jedoch eine Kündigungsschutzklage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingereicht. Am 10. Juni soll die Verhandlung beginnen. Die Einrichtung will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Persönlich muss die ehemalige Pflegerin wohl nicht erscheinen.

Bei allen Opfern wurden Schnittwunden an der Kehle festgestellt

Allen vier Opfern soll die Kehle durchgeschnitten worden sein. Mehrere Medien berichteten, dass ein Messer als Tatwaffe identifiziert worden sein soll. Dafür gibt es aber bis heute keine offizielle Bestätigung.

Die Tat hat die Mitarbeiter und Betreiber der Einrichtung zutiefst schockiert. Dr. Matthias Fichtmüller, theologischer Vorstand im Oberlinhaus und Geschäftsleiter Oberlin Lebenswelten, erklärte kurz danach: "Wir sind noch gar nicht zum Trauern gekommen." Der Fokus liege darauf, die Mitarbeitenden zu informieren und sich darum zu kümmern, wie es den Bewohnern gehe: "Die Bewohner sind unsere Familie."

Was die Tatverdächtige mit der Klage erreichen will, ist noch unklar. Bei betriebsbedingter Kündigung steht einem Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Bei außerordentlicher jedoch nicht.

(mca)