Sie soll vier Menschen in einem Potsdamer Wohnheim ermordet haben
Tatverdächtige Pflegerin klagt jetzt gegen ihre Kündigung

Zwei Männer (35 und 56) und zwei Frauen (31 und 42) soll Pflegerin Ines R. am 28. April getötet, eine Bewohnerin (43) schwer verletzt haben. Die Bluttat sorgte weltweit für Entsetzen. Und sie war Grund genug für das Babelsberger Wohnhaus, die Frau zu entlassen. Jetzt klagt die 52-Jährige gegen ihre Kündigung.
Mordverdächtige klagt gegen Entlassung
Vor über einem Monat hat sich die grausame Bluttat in einem Potsdamer Wohnheim für Menschen mit Behinderung ereignet. Einem Ort, an dem Menschen Unterstützung einer Betreuungsperson bekommen sollten. Genau so eine Person soll vier hilfsbedürftigen Menschen das Leben genommen und eine Person schwer verletzt haben: Die ehemalige Pflegerin Ines R. steht unter dringendem Tatverdacht.
Mehr als 30 Jahre war sie beim Verein Oberlinhaus tätig. Nach den schlimmen Ereignissen wurde Ines R. festgenommen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die 52-Jährige soll auf ihre Schuldfähigkeit untersucht werden. Das Tatmotiv ist bislang unklar. Die Einrichtung hatte die Pflegemitarbeiterin vier Tage nach der Tat außerordentlich gekündigt. Jetzt hat die Tatverdächtige jedoch eine Kündigungsschutzklage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingereicht. Am 10. Juni soll die Verhandlung beginnen. Die Einrichtung will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Persönlich muss die ehemalige Pflegerin wohl nicht erscheinen.
Bei allen Opfern wurden Schnittwunden an der Kehle festgestellt
Allen vier Opfern soll die Kehle durchgeschnitten worden sein. Mehrere Medien berichteten, dass ein Messer als Tatwaffe identifiziert worden sein soll. Dafür gibt es aber bis heute keine offizielle Bestätigung.
Die Tat hat die Mitarbeiter und Betreiber der Einrichtung zutiefst schockiert. Dr. Matthias Fichtmüller, theologischer Vorstand im Oberlinhaus und Geschäftsleiter Oberlin Lebenswelten, erklärte kurz danach: "Wir sind noch gar nicht zum Trauern gekommen." Der Fokus liege darauf, die Mitarbeitenden zu informieren und sich darum zu kümmern, wie es den Bewohnern gehe: "Die Bewohner sind unsere Familie."
Was die Tatverdächtige mit der Klage erreichen will, ist noch unklar. Bei betriebsbedingter Kündigung steht einem Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Bei außerordentlicher jedoch nicht.
(mca)