Paket-Ärger meldenImmer mehr Kunden wenden sich wegen Problemen mit Paketdienst an Behörde

08.04.2020, Mecklenburg-Vorpommern, Groß Schwaß: In der Zustellbasis der Deutschen Post werden die Pakete sortiert und auf die Fahrzeuge verteilt. Wegen der Corona-Krise nutzen immer mehr Bürger die Online-Bestellmöglichkeiten, das sorgt bei den Zustelldiensten für Hochbetrieb wie sonst nur in der Vorweihnachtszeit. Während in der Zustellbasis sonst rund 5.000 Sendungen täglich umgeschlagen werden, sind es derzeit 7.500. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Alle Paketdienstleister müssen beim Schlichtungsverfahren teilnehmen.
bwu alf, dpa, Bernd Wüstneck

Wegen verlorener Pakete oder falsch eingeworfener Briefe wenden sich deutlich mehr Verbraucher an die Bundesnetzagentur.

Alle Post- und Paketdienstleister müssen an Schlichtungsverfahren teilnehmen

Bis Mitte Mai seien 1512 Anträge auf Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Dienstleistern eingegangen, teilte die Bonner Behörde auf Anfrage mit. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es nur 680 Anträge und im ganzen Jahr 2020 nur 1861.

Aus den Zahlen ist aber nicht eindeutig abzulesen, dass der Unmut unter Verbrauchern zugenommen hat. Hauptgrund für das Antragsplus dürfte vielmehr sein, dass seit Mitte März alle Post- und Paketdienstleister an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen müssen. Vorher war dies freiwillig, die meisten Firmen lehnten die Teilnahme ab. Daher war die Motivation von Verbrauchern gering, es bei der Behörde überhaupt zu versuchen. Eine höhere Bekanntheit der Beschwerdemöglichkeit sowie die mit dem Online-Boom steigenden Paketmengen könnten weitere Gründe sein, die zu dem Zuwachs der Verfahrensanträge geführt haben.

Es geht vor allem um den Verlust von Sendungen oder um Schäden daran. In den allermeisten Fällen sind es Pakete, der Anteil von Einschreiben und gewöhnlichen Briefen ist gering. Die Schlichtungsverfahren beschäftigen sich mit Sendungen, die am Schalter oder an einer Paketstation aufgegeben werden. Um Pakete, die von Online-Händlern kommen, geht es nicht. Denn hierbei trägt ohnehin der Verkäufer das Risiko von Schäden beim Versand - der „Gefahrübergang“ erfolgt erst an der Haustür.

Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: 030 22480 - 500 (Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr)
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(dpa/aze)