„Our Wurst Nightmare“

England in Angst: Spielt Kanes viertes Baby irgendwann für Deutschland?

München im Kane-Fieber, England vor dem Kane-Kollaps?
Nach dem Wechsel von Stürmer-Star Harry Kane (30) zum FC Bayern geht auf der Insel die Angst um. Angeblich ist man dort in höchster Sorge um das noch ungeborene vierte Kind von Harry und Ehefrau Katie Goodland. Warum? Der Sprössling – gleich ob männlich oder weiblich – könnte dereinst für Deutschland kicken. Das kann in England schon einen mittelschweren Kollektiv-Schock auslösen.

Nur weil es in München zur Welt kommt?

Die Wortwitzchen jedweder Art nie abgeneigte „Sun“ schleudert sogleich „Our Wurst Nightmare“ in den digitalen Resonanzraum. Also eigentlich „Our Worst Nightmare“ (unser schlimmster Albtraum) natürlich, nur halt auf Wurst-Basis. Dabei gehört Wurst keinesfalls zu den despektierlichen Spitznamen, die Engländer gemeinhin gerne den Deutschen verpassen. Aber egal, man hört hin und guckt hin. Das reicht.

Aber warum eigentlich die ganze Thermik? Hintergrund: Aller Voraussicht nach wird das vierte Baby des neuen Bundesliga-Traumpaares in München das Licht der Welt erblicken. Der Kern des englischen Grauens.

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So sieht es rechtlich aus

Rechtlich ist es so: Ein in Deutschland geborenes Kind kann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, auch wenn beide Eltern eine andere Staatsangehörigkeit haben. demnach muss einer von beiden eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für mindestens drei Jahre haben. Dies ist bei Kane der Fall. Bei den Bayern hat der englische Nationalstürmer einen Vierjahres-Vertrag unterschrieben.

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Deutsche Staatsbürgerschaft läuft nicht automatisch

Eine deutsche Staatsbürgerschaft erfolgt allerdings keinesfalls automatisch. Das ist nur dann der Fall, wenn sich zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhält oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz hat. Dieses Recht kann in der Regel ab fünf Jahtren erworben werden.

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Also viel Lärm um eigentlich nichts. Denn so oder so wird das neue Kane-Baby keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Sie kann nur – theoretisch – irgendwann erworben werden. Bis es so weit ist, ist der neue Bayern-Star vielleicht schon längst wieder zurück in Tottenham. Oder in Rente. (mli)