Diese Regeln sollten Reisende kennenOrtungs-Tracker wie AirTag oder SmartTag im Fluggepäck offiziell erlaubt

Flugzeugpassagiere dürfen künftig ganz offiziell Ortungs-Tracker wie die AirTags von Apple oder die SmartTags von Samsung verwenden, um ihr aufgegebenes Gepäck orten zu können.
Video-Tipp: So gut sind die kleinen Ortungs-Tracker wirklich
Lufthansa hatte Minisender verboten
Positions-Tracker wie die AirTags von Apple, die SmartTags von Samsung und vergleichbare Geräte von Herstellern wie Tile, Chipolo, eufy Security und Pebblebee nehmen über Bluetooth-Funk Kontakt zu einem beliebigen benachbarten Smartphone auf, das mit dem jeweiligen System kompatibel ist. Über die GPS-Ortung des Smartphones kann dann der Standort des kleinen mobilen Trackers ermittelt werden – zum Beispiel bei einem Verlust des Koffers.
Das Bundesverkehrsministerium hat eine Anpassung bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterstützt, nach der das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen nun formal erlaubt ist.
Bisher fehlten eindeutige Vorgaben für die Mitnahme von Trackern wie den AirTags im Aufgabegepäck. Das hatte dazu geführt, dass es von verschiedenen Airlines unterschiedliche Ansagen an ihre Passagiere gab, ob sie Tracker in ihren Koffern verstauen können oder nicht.
So hatte die Lufthansa eine Zeit lang die Minisender im aufgegebenen Gepäck als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und verboten.
Neue Regeln für Ortungs-Tracker im Flugzeug
Nach den neuen Regeln der ICAO sind folgende Tracker erlaubt:
Lithiumgehalt in Batterien darf 0,3 Gramm nicht überschreiten.
Leistung von 2,7 Wattstunden (Wh) darf nicht überschritten werden
Geräte müssen vor Beschädigung geschützt sein.
All diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, die in den AirTags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.
„Für größere Lithium-Batterien gelten weiterhin die bestehenden, strengen Sicherheitsvorschriften“, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. „Sie können bei Beschädigung oder besonderer Strapazierung überhitzen und im schlimmsten Fall Brände auslösen.“ Diese Geräte dürften bis zu einem Lithiumgehalt von zwei Gramm im Aufgabegepäck transportiert werden, müssen aber vollständig ausgeschaltet sein. Sie dürften auch nicht im Schlaf- oder Ruhezustand sein.
Größere Lithium-Batterien dürften aus Sicherheitsgründen weiterhin nur im Handgepäck mitgeführt werden. (dpa/aze)
































