Gericht verhängt Höchststrafe
Oma-Killer von Schwäbisch Hall muss lebenslang in Haft

Große Erleichterung in Schwäbisch Hall!
Serienkiller Daniel D. muss wegen Mordes lebenslang in Haft. Doch das ist noch nicht alles. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte Sicherheitsverwahrung für den Familienvater. Die Richter in Heilbronn sind sich sicher: Der Mann aus Serbien suchte sich gezielt Seniorinnen als Opfer. Die rätselhaften Morde im Raum Schwäbisch Hall hatten in der Region Angst und Schrecken ausgelöst.
Daniel D. beteuert vor dem Urteil seine Unschuld
Kurz vor dem Urteil bekam Daniel D. noch das letzte Wort erteilt. Es war das erste Mal, dass er sich in dem Prozess äußerte. „Ich habe meinem Anwalt alles gesagt“, erklärte er. „Ich bin mit meiner Frau und Kindern nicht hierher gekommen und sowas zu tun, ist nicht mein Stil. Gott ist ein Zeuge“, so der Angeklagte.
Ansonsten wirkte der 32-Jährige neutral, gähnte und schaute sich während der Verhandlung im Saal um. Das Urteil nahm er ohne Regung entgegen. Das Gericht hält D. bei allen Taten für voll schuldfähig. Teilweise soll er 20-mal mit einem Hammer auf den Kopf seines Opfers eingeschlagen haben.
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Daniel D. lauerte gezielt älteren Opfern auf
Am 21. Dezember 2022 verschaffte sich der 32-Jährige Zutritt zur Wohnung von Heidemarie K. in Schwäbisch Hall. Er erschlug die 77-Jährige und ließ eine Geldkassette mit 1.500 Euro aus ihrer Wohnung mitgehen. Am 25. Januar 2023 fiel Daniel D. dann über die schwerhörige Ilse N. in ihrer Wohnung in Michelbach her. Auch sie starb durch mehrere brutale Schläge auf den Kopf.
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Zuvor hatte der Angeklagte offenbar versucht, ein Rentnerehepaar aus Schwäbisch-Hall zu überfallen. Daniel D. bedrohte und schlug den 83-jährigen Mann an dessen Haustür. „Gib Geld!“, forderte er und zielte mit einer Spielzeugpistole auf den Rentner. Der Mann stürzte, seine Ehefrau kam jedoch dazu und gemeinsam schafften die beiden es, den Angreifer aus dem Haus zu drängen. Sie überlebten den Angriff und halfen der Polizei, ein Phantombild des Mannes zu erstellen. So konnte der Oma-Killer von Schwäbisch Hall am Ende überführt werden. Die Polizei entdeckte außerdem DNA-Spuren an den Tatorten.
Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 32 Jahre alten Angeklagten und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte beantragt, den Angeklagten allenfalls wegen Beihilfe und zu nicht mehr als zwölf Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen. (mit dpa)
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