Urteil gefallenNach Ohrfeigen-Skandal: Dieses stolze Sümmchen bekommt Oliver Pocher jetzt von Fat Comedy

Fat Comedy muss zahlen – und das tatsächlich gar nicht mal so wenig. Nachdem er im März 2022 Oliver Pocher am Rande eines Boxkampfes eine Ohrfeige verpasste, ist jetzt das Urteil gefallen. Die Summe, die der Internet-Star blechen muss, beläuft sich auf satte 50.000 Euro!

Oliver Pocher gewinnt vor Gericht gegen Fat Comedy

Das Landgericht Frankfurt hat Comedian Oliver Pocher insgesamt 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen, weil er ins Gesicht geschlagen worden war. Der 45-Jährige hatte das Geld auf zivilrechtlichem Weg vom Angreifer, dem Rapper Fat Comedy, gefordert. Die Summe setzt sich aus 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie 45.000 Euro Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusammen, wie eine Sprecherin des Frankfurter Landgerichts am Sonntag (9. Juli) auf Anfrage sagte. Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet.

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Oliver Pocher war von Giuseppe Sumrain, so heißt Fat Comedy mit bürgerlichem Namen, im März 2022 bei einem Boxkampf von Felix Sturm in der Dortmunder Westfalenhalle angegriffen worden, bei dem er in der ersten Reihe saß. Auf Videos ist zu sehen, wie der Angreifer ihm ohne Warnung ins Gesicht schlägt. Der Rapper hatte anschließend selbst Aufnahmen des Vorfalls verbreitet und kommentiert.

Im Video: Hier verpasst Fat Comedy Oliver Pocher aus dem Nichts eine Ohrfeige

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DAS hatte Oliver Pocher nach dem Angriff gefordert

In dem Zivilverfahren am vergangenen Donnerstag (6. Juli) sei ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen, weil kein Anwalt der Gegenseite zu dem Termin erschienen sei, sagte die Gerichtssprecherin. Die Gründe dafür seien unklar. Das Gericht habe in seinem Urteil nur die Hälfte der von Pocher erhobenen Forderungen als berechtigt angesehen. Im Fall des Schmerzensgelds seien ursprünglich 10.000 Euro gefordert worden, für die Verbreitung der Aufnahmen und weitere Äußerungen 90.000 Euro.

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Noch kann Fat Comedy Einspruch einlegen

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch eingelegt werden. Dann würde der Fall erneut von derselben Kammer am Landgericht Frankfurt verhandelt. „Für unseren Mandanten, Oliver Pocher, ist das Urteil ein absoluter Erfolg und ein Stück weit Wiedergutmachung“, sagte Anwältin Patricia Cronemeyer der Bild-Zeitung. Der Anwalt von Fat Comedy war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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Strafrechtlich ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Ein für Ende März angesetzter Prozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dortmund war verschoben worden. Oliver Pocher tritt darin als Nebenkläger auf. Fat Comedy wird ein kräftiger Schlag gegen den Kopf vorgeworfen, der starke Schmerzen, eine Ohrschädigung, Höreinschränkungen und Gleichgewichtsstörungen ausgelöst haben soll. Über seinen Anwalt hatte der 24-Jährige mitteilen lassen, dass er die Tat sehr bereue. (dpa/dga)