Sechs Jahre Haft

Bräutigam vergewaltigt 16-Jährige bei Polterabend - Urteil gefallen

ABD0123_20191014 - LEOPOLDSCHLAG - ÖSTERREICH: ZU APA0461 VOM 14.10.2019 - Im oberösterreichisch-tschechischen Grenzgebiet ist es Montagnachmittag, 14. Oktober 2019, laut Polizei zu einem Mord und einem versuchten Mord gekommen. Ein 33-jähriger Afghane soll in einer Asylwerberunterkunft in Wullowitz (Bezirk Freistadt) einen Betreuer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und auf der Flucht einen Autofahrer erstochen haben. Im Bild: Einsatzkräfte vor der Asylwerberunterkunft. - FOTO: APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR - 20191014_PD7465 |
Österreich: Polizei im Einsatz (Motivbild)
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Für die Vergewaltigung einer 16-Jährigen hat das Landesgericht Klagenfurt einen 30-Jährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die 16-Jährige gehörte den Ermittlungen zufolge der gleichen Feuerwehrgruppe an, wie der Mann, der am Tatabend Polterabend feierte. Der damalige Bräutigam sprach im Prozess von einvernehmlichem Sex. Sein Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.

Alkoholreicher Abend - mit psychischen Folgen für 16-Jährige

Der Angeklagte bestritt die Vergewaltigung am ersten Prozesstag. Sein Verteidiger verwies dabei laut übereinstimmenden österreichischen Medienberichten auf Whatsapp-Nachrichten, in denen vor dem Polterabend geflirtet worden sein soll. Was während des Abends – offenbar unter enormem Alkoholenfluss auf der Toilette passiert ist, darüber gab es verschiedenen Angaben im Prozess. Laut dem Fernsehsender ORF hatte der Angeklagte nach dem Polterabend noch geheiratet, ist mittlerweile aber wieder geschieden.

Dem Bericht zufolge führte die Aussage eines Gutachters zu einer Erweiterung der Anklage, da von schweren psychischen Belastungen eine Folge der Vergewaltigung seien. „Zudem fühle sich die junge Frau zu anderen Frauen hingezogen, hat auch eine Freundin und habe deshalb kein sexuelles Interesse an Männern“, zitiert der ORF den Gutachter weiter. Der Verteidiger des 30-Jährigen bezeichnete die Einstufung als Vergewaltigung als „sehr zweifelhaft“. Nach seiner Berufung gegen das Haftstrafen-Urteil wird sich die nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigen.