Zweites Schulhalbjahr startet in Niedersachsen

Neue verschärfte Testregeln für Schülerinnen und Schüler

Julian Stratenschulte
Zwei Schüler gehen am frühen Morgen auf dem Schulweg zu ihrer Grundschule. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild
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Mit einer verschärften Corona-Testpflicht beginnt am Mittwoch (2. Februar) das zweite Schulhalbjahr in Niedersachsen. Ab sofort müssen sich auch die Schülerinnen und Schüler vor dem Unterricht testen, die bisher von der täglichen Testpflicht ausgenommen waren.
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Auffrischungsimpfung oder zwei Impfungen plus Genesenenstatus

Nun sind laut Kultusministerium nur noch Kinder und Jugendliche ausgenommen, die auch eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind. Bislang reichten zwei Impfungen aus, um von der Testpflicht befreit zu sein. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben etwa 27 Prozent der 12- bis 17-Jährigen im Bundesland eine Auffrischungsimpfung erhalten.

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Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen sich laut Ministerium zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen - damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Sollte es einen Corona-Fall in einer Lerngruppe geben, wird die Testpflicht nicht verändert. Wer also negativ ist, kommt in die Schule, wer positiv ist, bleibt zu Hause. Die Tests werden von den Schulen gestellt. Niedersachsen hat etwa 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler.

Maskenpflicht im Unterricht bleibt

Patrick Pleul
Schülerinnen und Schüler müssen trotz verschärfter Testpflicht auch weiter Masken im Unterricht tragen.
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Auch weiterhin muss im Unterricht eine Maske getragen werden. Dies muss mindestens eine OP-Maske sein. Für ältere Schülerinnen und Schüler sowie das Personal empfiehlt das Kultusministerium eine FFP2-Maske.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hatte zuletzt kritisiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen an den Schulen nicht ausreichend seien und es etwa mehr Luftfilteranlagen brauche. Ähnlich äußerte sich auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg.

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Testpflicht in Kitas erst ab Mitte Februar

ARCHIV - 02.05.2016, Mecklenburg-Vorpommern, Rohlstorf: Gummistiefel für Kinder stehen in der Garderobe der Kindertagesstätte «Spatzenhaus». Nach Plänen von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) sollen die sogenannten Kita-Alltagshelfer in Mecklenburg-Vorpommern von 2022 an dauerhaft zum Einsatz kommen. (zu dpa "Sozialministerin plant dauerhaften Einsatz von Kita-Alltagshelfern") Foto: Jens Büttner/zb/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Auch in Niedersachsens Kitas muss ab Mitte Februar häufiger getestet werden.
jbu;cse fp kno, dpa, Jens Büttner

Anders als im Schulbereich gibt es bei den Kitas unterdessen noch keine Testpflicht. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten pro Woche und Kind im Kindergartenalter drei Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Die Anwendung dieser Tests soll zu Hause durch die Eltern erfolgen. Vom 15. Februar an greift dann auch in diesem Bereich eine Testpflicht. Diese gilt für Kinder ab drei Jahren und ist dreimal wöchentlich verpflichtend.

Salzgitter testet ab Donnerstag schon in Kitas

Angesichts der steigenden Infektionslage führt Salzgitter bereits in dieser Woche eine Testpflicht in Kitas ein. Zutritt zur Kindertageseinrichtung sei Kindern ab drei Jahren ab Donnerstag (3. Februar) grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein negativer Test vorgelegt werde, kündigte die Stadt an.

„Es gilt frühzeitig Infektionsquellen zu entdecken und Infektionsketten zu unterbrechen“, wurde Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) in der Ankündigung zitiert. Bis Mitte des Monats wolle die Stadt aufgrund der Lage nicht warten und habe bereits auf eigene Kosten Test-Kits beschafft und an die Einrichtungen geliefert. Die Infektionslage hatte sich zuvor verschärft, dass nach Verwaltungsangaben nahezu jeder Kindergarten im Stadtgebiet mindestens einen Infektionsfall mit dem Coronavirus aufweist. (dpa/mba)