Keine Quarantäne und Testpflicht für KurztripsSeit Dienstag Hochinzidenzgebiet: Ausnahmen für Tagesausflüge in die Niederlande

Das gilt es bei einem Kurztrip nach Holland zu beachten
Seit Dienstag gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet.
Dennis van de Water, iStockphoto

Seit Dienstag gilt unser Nachbarland Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Doch ist es jetzt vorbei mit den Tagestrips zum Einkaufen oder für Strandspaziergänge in die Niederlande? Nein, für den kleinen Grenzverkehr gelten Ausnahmen.

Keine Quarantäne und Testpflicht für Tagestouristen

Wer seit Dienstag, den 27. Juli, aus seinem Hollandurlaub zurückkehrt, muss 10 Tage in Quarantäne. Zudem muss für die Einreise in die Niederlande eine digitale Einreiseanmeldung und ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) vorliegen. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne sowie der Testpflicht ausgenommen. Wer nur einen Tagesausflug in unser Nachbarland plant, ist von diesen Pflichten ebenfalls ausgenommen, wenn er sich dort weniger als 24 Stunden aufhält. Menschen, die für den Job, das Studium oder die Schule täglich über die Grenze müssen, sind auch von Anmelde- und Quarantänepflicht befreit. Dafür müssen sie sich jedoch zweimal in der Woche testen lassen.

Besuch von Verwandten

Wer niederländische Verwandte besucht, darf höchstens 72 Stunden in den Niederlanden aufhalten – ohne Anmeldepflicht und Quarantäne. Aber bei der Einreise muss schon nachgewiesen werden, dass ein negativer Test, eine Impfung oder eine Genesung vorliegt.