Neuer Kinderbonus: Auszahlung noch im Mai! Wer den 150-Euro-Zuschlag bekommt
Einmalige Sonderzahlung zur Grundsicherung
150 Euro Corona-Zuschlag für Hartz-IV-Empfänger und Kinder
Lichtblick für Grundsicherungsempfänger in der Corona-Pandemie: Im Mai sollen endlich die zusagten Corona-Zuschläge in Höhe von einmalig 150 Euro ausgezahlt werden und es könnte sogar noch eine Extrazahlung kommen.
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++
Auszahlung im Mai
Im Mai werden die vereinbarten Corona-Zuschläge für Bedürftige und für Kinder in Höhe von jeweils 150 Euro ausgezahlt. Das kündigte die Bundesagentur für Arbeit an. Die Bundesregierung hatte den einmaligen Corona-Zuschlag für etwa 3,8 Millionen Arbeitslose, Ältere und Behinderte in der Grundsicherung Anfang Februar auf den Weg gebracht.
Der Zuschlag soll Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgleichen. Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen zudem einen Kinderbonus von 150 Euro. Auch das war von der Koalition Anfang Februar vereinbart worden.
Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.
SPD will zusätzlichen Kinderbonus
Und es könnte sogar noch besser kommen. Aktuell fordert die SPD einen weiteren Kinderbonus von 100 Euro. Der soll Familien mit Kindern beispielsweise beim Homeschooling unterstützen und wäre damit ebenfalls Teil des Corona-Aufholpakets im Bildungsbereich. Ob der erneute Zuschlag tatsächlich kommt, entscheidet das Bundeskabinett kommende Woche.
Wer bekommt den Corona-Zuschlag?
Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Deshalb sind folgende Grundsicherungsempfänger bezugsberechtigt:
- Alleinerziehende
- Alleinstehende
- Bedarfsgemeinschaften (also z.B. Familien)
- Volljährige Kinder, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird
Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht.
Außerdem gibt es einen Kindergeldzuschlag für:
- alle Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben
TVNOW Doku "Zwischen Hoffnung und Tod - wer hat Schuld am deutschen Impf-Desaster?"
Könnten in Deutschland bereits mehr Menschen geschützt sein? Wer trägt die Schuld am Impf-Desaster? Die Bundesregierung? Die EU? Die Hersteller? Oder die Bundesländer? Die Dokumentation geht den Verantwortlichkeiten auf den Grund. Auf TVNOW: „Zwischen Hoffnung und Tod“