Kaum einer weiß es!
Autofahren bei Nebel: Fernlicht, Nebelrückleuchte – welches Licht muss ich einschalten?
Schlechte Sicht beim Autofahren: Das können Sie tun
Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel gilt grundsätzlich: Fuß vom Gas und vorausschauend fahren! Aber auch das richtige Licht ist bei nebliger Sicht wichtig. Aber wie war das nochmal: Reicht die Lichtautomatik oder sollte ich selbst ein anderes Licht als das Abblendlicht einschalten?
Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit
Erst einmal wichtig bei Nebel: die Gschwindigkeit! Die Faustformel "Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit“ hilft, Unfälle zu vermeiden. Konkret bedeutet das: Liegt die Sicht bei weniger als 50 Metern, darf auch der Tacho nicht mehr als 50 km/h anzeigen (das steht außerdem in §3 I 1 StVO). Zur Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen.
Die sind auch als Anhaltspunkt wichtig, wenn es um den Einsatz der Nebelrückleuchte geht. Denn sie sollte nicht voreilig eingeschaltet werden: Sie kann andere Verkehrsteilnehmer gefährlich blenden. Wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist sie allerdings sinnvoll. Also nur wenn man den übernächsten Leitpfosten bei "dicker Suppe" nicht mehr erkennen kann, darf man das Nebelrücklicht einschalten. Ansonsten droht sogar ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
Nebelscheinwerfer bei Nebel und Schnee
Und wann ist der Einsatz von Nebelscheinwerfern fällig? Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Zusätzlich dürfen dann Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Denn wie Nebelrückleuchten bedeuten auch Nebelscheinwerfer immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Außerdem gilt, sobald bei Nebel die Sichtweite im Auto weniger als 50 m beträgt, nicht nur die Nebelschlussleuchte einschalten, sondern auch nicht schneller als 50 km/h fahren.
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. Keine Sorge, dass steht auch so in der Straßenverkehrsordnung: "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten". Aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
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Auf keinen Fall mit Fernlicht fahren!
Mit dem Fernlicht sehen Sie im Dunkeln zwar bei guten Wetterverhältnissen besser. Bei Nebel ist es allerdings kontraproduktiv. Die winzig kleinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht und Sie selbst und der Gegenverkehr sehen deutlich schlechter.