Morden für den Slenderman: Zwei Mädchen drohen 65 Jahre Haft für versuchten Mord an bester Freundin

Im US-Bundesstaat Wisconsin stehen zwei Teenager vor Gericht. Ihren droht eine gewaltige Haftstrafe. Die beiden Mädchen sollen versucht haben ihre beste Freundin zu erstechen. Die Schülerinnen waren damals zwölf Jahre alt, sie luden ihr Opfer zu einer Pyjamaparty ein, locken sie dann in den Wald und stachen dort 19 Mal auf das Mädchen ein. Sie wollten damit eine erfundene Horrorfigur ehren – den Slenderman.

Diese Figur kennt fast jeder amerikanische Teenager: Eine gesichtslose und schwarz gekleidete Gestalt mit unnatürlich langen Armen. Im Internet finden sich zahllose Bilder, Videos und Geschichten über ihn. Er soll Kinder entführen und sie zu grausamen Taten zwingen.

Sie wollten beweisen, dass der Slenderman real ist

Die beiden Mädchen, die nun vor Gericht stehen, wollten offenbar beweisen, dass es den Slenderman wirklich gibt. Darum „opferten“ sie ihm ihre Freundin. Sie stachen sooft auf das Mädchen ein, bis es zu Boden fiel. Dann ließen sie ihr Opfer blutüberströmt im Wald zurück. Die Schülerin hatte jedoch großes Glück. Schwer verletzt schleppte sie sich zum Waldrand, wo ein Radfahrer sie fand. In einer Notoperation konnten die Ärzte ihr das Leben retten. Die Stiche hatten ihr Herz nur knapp verfehlt.

Die Täterinnen wurden wenig später gefasst. Sie hatten ihre Rucksäcke gepackt mit Wasserflaschen, Müsliriegel und auch Fotos ihrer Familien. Sie wollten sich auf den Weg machen, um Slenderman im Wald zu finden. Sie hofften, er würde sie mit zu seinem Anwesen nehmen. Den Eltern war nicht aufgefallen, wie tief die beiden Mädchen in ihre Fantasiewelt versunken waren.

Die Eltern der Täterinnen kämpfen für ein milderes Urteil

Nun drohen den beiden Schülerinnen bis zu 65 Jahre Haft, obwohl sie zum Tatzeitpunkt erst zwölf Jahre alt waren. In Wisconsin wird jeder versuchte Mord nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Die Eltern der Täterinnen finden dieses Strafmaß viel zu hart. "Die Gesetze im Staat Wisconsin sind veraltet“, meint der Vater der einen. Sie kämpfen nun für ein milderes Urteil. Ob der Richter darauf eingeht, wird sich zeigen.