Mord in Berlin-Gatow

Kinder (14 und 16) sollen ihren Vater erschossen haben

Polizisten suchen am Tatort nahe des ehemaligen Krankenhauses Hohengatow nach Beweismitteln.
Polizisten suchen am Tatort nahe des ehemaligen Krankenhauses Hohengatow nach Beweismitteln.
Paul Zinken/dpa

Es war eine regelrechte Hinrichtung am hellichten Tag ...

Der rätselhafte Mord an einem Syrer (40) in Berlin-Gatow scheint aufgeklärt zu sein. Ausgerechnet seine eigenen Kinder, ein 14-jähriges Mädchen und ihr 16-jähriger Bruder, sollen ihren Vater in eine Falle gelockt und ihn dann kaltblütig erschossen haben. Davon gehen die Ermittler aus.

Ermittler zum Mord in Berlin: Opfer wurde in die Falle gelockt

Nach Angaben der Polizei stürmten am Samstagmorgen schwer bewaffnete Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) eine Wohnung in Berlin, wo sie die beiden minderjährigen Tatverdächtigen überwältigten.

Lesen Sie auch: Mann auf Straße in Berlin-Gatow erschossen

Ermittler der Mordkommission sind sich sicher, dass Tochter und Sohn ihren Vater zusammen mit der 15-jährigen Partnerin des Jungen sowie einem 17-jährigen Freund am Dienstagmittag im Spandauer Ortstteil Gatow ermordet haben sollen. „Der Verstorbene soll unter einem Vorwand an den späteren Tatort gelockt und dort durch mehrere Schüsse so schwer verletzt worden sein, dass er bereits am Tatort verstarb“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Berliner Polizei und Generalstaatsanwaltschaft. Zeugen hatten einen maskierten Täter noch vom Tatort wegrennen sehen. Zeugenaussagen waren es auch, die die Beschuldigten ins Visier der Ermittler gerieten ließen. Genaue Informationen zum Motiv liegen noch nicht vor.

Sohn und 17-Jähriger müssen vor den Haftrichter

Der Sohn des Opfers und der 17-jährige Beschuldigte werden noch heute einem Haftrichter vorgeführt – wegen des Tatvorwurfs des heimtückischen Mordes. Für die 14-jährige Tochter und das andere Mdächen lägen aufgrund ihres Alters die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vor. Sind sind zwar strafmündig, für eine Untersuchungshaft gelten in ihrem Fall nach dem Jugendgerichtsgesetz aber noch strengere Regeln. Sie seien in Obhut ihrer Mütter, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. (lmc)

Lesen Sie auch: Mutter ertränkt ihr eigenes Kind (2): Warum töten Eltern ihre Kinder?