Sohn erlitt dauerhaften Hirnschaden

Baby und Kleinkind schwer misshandelt – Vater muss 13 Jahre in den Knast

Mönchengladbach Babys misshandelt
Durch die Schläge des Vaters erlitt ein fünf Wochen altes Baby Knochenbrüche und einen dauerhaften Hirnschaden.
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Wegen schwerer Misshandlung seiner beiden kleinen Kinder muss ein 24 Jahre alter Vater 13 Jahre in den Knast. Die Richter am Landgericht Mönchengladbach begründeten in ihrem Urteilsspruch am Montag die hohe Strafe mit den extremen Tatfolgen. Der Mann hatte seinen fünf Wochen alten Sohn Anfang des Jahres so schwer geschlagen, dass das Kind Knochenbrüche und einen dauerhaften Hirnschaden erlitt. Auch seine 17 Monate alte Tochter hatte der Angeklagte geschlagen, gequält und erheblich verletzt.

Schmerzensgeld für misshandelte Kinder

Die 20-jährige Mutter der Kinder wurde als Heranwachsende zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt, weil sie nichts zum Schutz ihrer Kinder unternommen hatte. Die Urteile entsprachen im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Laut dem Urteil soll der Vater zudem Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro an den Jungen und von 15.000 Euro an die Tochter zahlen. Die Mutter wurde zu einer Zahlung von 300.000 Euro an den Sohn sowie von 10.000 Euro an die Tochter verurteilt.

Kind kam lebensgefährlich verletzt auf Intensivstation

Mönchengladbach Babys misshandelt
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den Vater zu 13 Jahren Haft.
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Der Vater musste sich wegen schwerer Kindesmisshandlung sowie schwerer und gefährlicher vorsätzlicher Körperverletzung von Schutzbefohlenen in 28 Fällen verantworten. Er wurde nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt, weil er im Januar dafür sorgte, dass seine Frau den Säugling ins Krankenhaus brachte. Dort wurde das lebensgefährlich verletzte Kind auf der Intensivstation behandelt. Die 17 Monate alte Schwester erlitt Knochenbrüche.

Die Familie war zuvor nicht aufgefallen. Nach Bekanntwerden der Verletzungen übernahm die Stadt Mönchengladbach die Vormundschaft für beide Kinder. Die Stadt trat in dem Verfahren als Nebenklage auf. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (dpa/bst)