Experte gibt Verbraucher-TippsMiese Abzocke bei Energieversorgern: So schützen Sie sich vor teuren Strom- und Gas-Verträgen

Von RTL-Verbaucherexperte Ron Perduss
Die Strom- und Gaskosten kennen seit einigen Monaten nur eine Richtung: nach oben! Über 400 Gasversorger und an die 200 Stromversorger haben zum Jahreswechsel teils deutliche Preiserhöhungen angekündigt. Ausbaden müssen wir Verbraucher diese heftigen Preissteigerungen. Leider halten sich einige Versorger dabei nicht an Recht und Gesetz, wie unser RTL Verbraucherexperte Ron Perduss feststellt.
Miese Abzocke bei Energieversorgern: So schützen Sie sich vor teuren Strom- und Gas-Verträgen
Bei mir und bei den Verbraucherzentralen stapeln sich die Beschwerden. Ein besonders dreister Fall, der auf meinem Tisch liegt hat mir ein Zuschauer aus Brandenburg geschickt. Am Telefon hat er einen neuen Gasvertrag abgeschlossen. Nur als die schriftliche Bestätigung kam, war von den am Telefon angekündigten Preisen nichts mehr zu finden. Ganz im Gegenteil: der Versorger kalkulierte hier mal eben den doppelten Preis und weigert sich seitdem, den Kunden aus dem Vertrag zu lassen.
Dazu kommen Fälle wie aktuell der von „Grünwelt“, die die Gaslieferung an ihre Kunden einstellt. Andere Versorger versuchen, die Preisgarantie auszuhebeln und kündigen die Verträge vor Ablauf der Laufzeit. Alle Fälle haben eins gemeinsam: sie sind nicht rechtens und als Kunde sollten Sie sich das nicht gefallen lassen.
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Verbraucher sollten sich Abzocke nicht gefallen lassen
Aber wie wehrt man sich am besten? Zuerst sollten Sie das Schreiben Ihres Versorgers kritisch lesen und gerade in Fällen, in denen Ihnen ein laufender Vertrag unter fadenscheinigen Gründen gekündigt werden soll, nicht still bleiben. Reagieren Sie zügig und verweisen Sie auf die Rechtslage. Der Liefervertrag gilt für beide Seiten und haben Sie eine Preisgarantie erhalten, so muss sich Ihr Versorger auch an diese halten. Völlig unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelt. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, können Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, der natürlich Geld kostet. Sind Sie nicht rechtschutzversichert, fallen allein für die Erstberatung Gebühren in Höhe von 100-150 Euro an. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei der Schlichtungsstelle Energie. Diese wird betrieben von der Verbraucherzentrale Bundesverband und finanziert durch die Energiewirtschaft.
Wie funktioniert das Schlichtungsverfahren?
Zuerst müssen Sie sich erfolglos an den Energieversorger gewandt haben. Erst wenn dieser auf Ihre Beschwerde nicht eingeht, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Auf der Internetseite können Sie den Online-Antrag ausfüllen.
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Wie läuft das Schlichtungsverfahren?
Nach Eingang und Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen wendet sich die Schlichtungsstelle Energie an den betroffenen Versorger und bittet um Stellungnahme zum Fall. Dafür hat die Gegenseite drei Wochen Zeit. Der Energieversorger ist verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn beide Seiten sich geäußert haben, gibt es einen konkreten Einigungsvorschlag. Kommt es hier dann zu keiner Einigung, wird eine Ombudsperson eine Empfehlung aussprechen.
Ist der Vorschlag der Schlichtungsstelle bindend für beide Seiten
Der Vorschlag nicht. Nur wenn beide Parteien sich einig sind, ist diese Vereinbarung auch bindend.
Was kostet das?
Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher/Verbraucherinnen kostenfrei.