Messerattacke im Getränkemarkt vor Gericht"Bitte Abstand einhalten": Hinweis bringt 39-jährigen Angeklagten völlig in Rage

Mindestens 1,50 Meter Abstand zu seinen Mitmenschen einhalten – mit dieser coronabedingten Regel leben wir alle seit Monaten. Doch ein Kunde eines Getränkemarkts in Nauheim (Hessen) schien damit im November 2020 ein großes Problem zu haben. Nachdem ihn ein Mitarbeiter auf die Einhaltung der Abstandsregel hingewiesen hatte, rastete der 39-Jährige komplett aus und verletzte sogar einen anderen Kunden mit dem Messer. Jetzt steht er vor dem Landgericht Darmstadt wegen versuchten Totschlags.
Mitarbeiter und Kunde als Opfer
Es sollte doch bitte die Abstandsregeln beachten – diese Bitte des Mitarbeiters an der Getränkemarkt-Kasse soll Auslöser für das aggressive Verhalten des Angeklagten sein, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Der damals 38-Jährige soll als erste Reaktion den Mitarbeiter angegriffen, geschlagen und dessen Handy an sich genommen haben. Beim fluchtartigen Verlassen soll er in seiner Rage zusätzlich mit einem Messer auf einen unbeteiligten Kunden eingestochen haben. Das 18-jährige Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Angeklagter biss Polizisten
Mit seinem Auto flüchtete der Täter vom Parkplatz des Getränkemarkts in der Königstädter Straße in Nauheim. Doch noch am gleichen Abend konnte ihn die Polizei nach einer Fahndung an seinem Wohnort festnehmen. Doch auch hier zeigte der Angeklagte Widerstand und verletzte einen der Beamten durch einen Biss. Ab dem heutigen Montag muss sich der Mann wegen versuchten Totschlags vor dem Darmstädter Landgericht verantworten. (gmö)


