Zwei-Säulen-Prinzip
Corona-Regeln ab dem 20. März: Buschmann und Lauterbach finden Kompromiss

Falls Sie es in den letzten Tagen ein wenig aus den Augen verloren haben: Ja, das Coronavirus grassiert noch – wie die Neuinfektionszahlen zeigen. Zum 20. März soll aber ein Großteil der Corona-Regeln wegfallen. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffsmöglichkeiten geben. Darauf haben sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geeinigt.
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Lauterbach: So bekommen wir auch Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff
„Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden“, sagte Buschmann im ZDF-„Morgenmagazin“.
Dieser soll auf zwei Säulen beruhen:
Zum einen werde es im Alltagsleben der Bürger „so gut wie keine Einschränkungen mehr geben“, so Buschmann. Ausnahmen seien Tests dort, wo es viele vulnerable Menschen gebe und Masken etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln. „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen“, sagte Karl Lauterbach.
Die zweite Säule sei eine Hotspot-Regelung: In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
„Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt“, sagte Buschmann.
Lauterbach geht davon aus, dass so auch neue Infektionswellen mit stark steigenden Fallzahlen bekämpft werden können. Der Regierungsentwurf müsse nun im Kabinett und mit den Ländern besprochen werden. „Wenn das kommt, kann damit so gearbeitet werden, damit man auch Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff bekommen kann“, erklärte Lauterbach.
Länder können eingreifen, wenn die Corona-Zahlen bedenklich steigen
Laut Entwurf, der auch RTL vorliegt, müssen dazu Landesparlamente die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G.
Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.
Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März „alle tiefgreifenderen“ Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen „Basisschutz“ geben soll. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft. (eku/ dpa)
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