Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung auf Mallorca
Fünf Deutsche in U-Haft! Nach Knast-Besuch brechen Angehörige in Tränen aus

Angespannte Lage!
Sie nutzen die Besuchszeit: Die Angehörigen der fünf jungen Männer, die auf Mallorca in Untersuchungshaft sitzen. Am Sonntag (23. Juli) dürfen sie sich für 40 Minuten sehen. Die Anspannung steht den Besuchern ins Gesicht geschrieben.
Besuch ist nur einmal in der Woche gestattet
Sie sind auf Mallorca Gesprächsthema Nummer eins. Und auch hierzulande machen sich gerade junge Frauen viele Gedanken: Über die jungen Männer zwischen 21 und 23 Jahren aus Nordrhein-Westfalen, die eine 18-jährige Hannoveranerin auf der Insel vergewaltigt haben sollen. Wegen der Vorwürfe sitzen sie jetzt auf Mallorca in Untersuchungshaft.
Für die Angehörigen der Verdächtigen ist es eine schwierige Situation. Zumal sie die fünf nur selten besuchen dürfen. Eltern, Schwestern, Brüder und andere Verwandte reisen nach Palma, um ihre Angehörigen zu sehen. Die Auflagen dafür sind streng geregelt. Denn in Spanien herrschen andere Gesetze als in Deutschland.
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Strenge Auflagen für U-Haft auf Mallorca
Nur einmal in der Woche dürfen die Insassen jemanden oder auch mehrere Personen empfangen. Zu einer bestimmten Uhrzeit. Für 40 Minuten. Von diesem Recht machen am Sonntag viele Angehörige Gebrauch. Außerdem dürfen Besucher den Insassen Geld geben, damit sie Guthaben zum Telefonieren aufladen oder Essen kaufen können.
Gemeinsam kommen die Besucher auch wieder aus dem Gefängnis heraus. Von Weitem sieht es so aus, als würde eine Angehörige weinen. Niemand möchte sich nach dem Besuch im Knast äußern.
Prozess könnte erst nächstes Jahr stattfinden

In Spanien mahlen die Mühlen der Justiz recht langsam. Gerade wenn man die mögliche Zeit von vier Jahren für eine Untersuchungshaft in Betracht zieht, ist mit einem Prozess vor nächstem Jahr nicht zu rechnen. Zudem starten im August die Gerichtsferien. Für etwa einen Monat finden dann keine Sitzungen statt. Wenn die fünf Deutschen aber Glück haben, kommt es nächste Woche noch zu einer Anhörung. Bei der würde dann entschieden werden, ob die jungen Männer weiter in Untersuchungshaft bleiben oder gegen Kaution freigelassen werden. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen bis zu 15 Jahren Haft.
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