Vergeblich auf Milde der Richterin gehofftLuxusdecke zu heiß gewaschen: Gericht verdonnert Putzfrau zu 1.500 Euro Schadenersatz

Jens Kalaene
Für eine zu heiß gewaschene Decke muss eine Putzfrau 1.500 Euro Schadenersatz zahlen (Symbolbild).
deutsche presse agentur

Es war nur ein kleines Versehen, doch es kommt eine Putzfrau aus Vaterstetten (Bayern) teuer zu stehen: Weil sie 2018 die teure Kaschmirdecke eines Rechtsanwalts zu heiß gewaschen hat, muss sie dem Mann 1.500 Euro Schadenersatz zahlen. Die Richterin riet ihr im Zivilprozess am Ebersberger Amtsgericht zu dem Vergleich, wie der "Merkur" berichtet. Sonst drohe ihr eine Verurteilung.

Kaschmirdecke der Luxusmarke Hermès lief ein

Tragisch für die aus Slowenien stammende Frau: Es war nicht irgendeine Decke, die wegen der zu hohen Waschtemperatur einlief, sondern eine Kaschmirdecke der französischen Luxusmarke Hermès. Groß, grau und mit einem Pferdemotiv versehen.

Der Rechtsanwalt aus Baldham forderte Schadenersatz in Höhe von 2.524 Euro – einige vorher verrechnete Beträge waren laut "Merkur" schon abgezogen. Und stieß bei der Richterin auf offene Ohren. Für Schaden an fremdem Eigentum müsse man nun einmal aufkommen, erklärte sie.

Rechtsanwalt brachte beschädigte Decke mit zur Verhandlung

Der Kläger vertrat sich vor Gericht selbst und bot eine Vergleichssumme von 2.000 Euro an. "Das können wir nicht bezahlen", erklärte die Putzfrau, die ohne Anwalt zur Verhandlung erschienen war. Sie könne wegen einer Fußverletzung zurzeit nicht arbeiten, ihr Mann sei in Kurzarbeit.

Um aufzuzeigen, wie groß der Schaden ist, brachte der Rechtsanwalt zur Verhandlung gleich zwei Decken mit: die eingelaufene sowie ein für 3.100 Euro neu erworbenes Vergleichsstück. Er sei ein großer Pferdenarr und ihm die Decke deshalb so wichtig, behauptete er dem Bericht zufolge.

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Putzfrau muss Schadenersatz bis September zahlen – sonst wird's noch teurer

Letztlich stimmte der Kläger einer Vergleichssumme von 1.500 Euro zu, die die Putzfrau bis Ende September zahlen muss – sonst werden 2.000 Euro fällig. Ihr Argument, die Decke sei schon älter und daher nicht mehr so viel wert, ließ die Richterin nicht gelten: Auf dem Vintage-Markt würden Luxusgegenstände durchaus mit sehr hohen Preisen gehandelt. (bst)