Die Landtagswahl in Schleswig-Holstein
Wie wähle ich, wenn ich Corona positiv bin?

Am 8. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger von Schleswig-Holstein eine neue Regierung. Über 2,3 Millionen Menschen sind hier wahlberechtigt. Aber was passiert, wenn ich mich kurz vorher mit dem Corona-Virus infiziere und keine Briefwahl beantragt habe? Werde ich dann von der Wahl ausgeschlossen?
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Quarantäne schwänzen für den Gang zur Wahlurne?
Alle Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein haben die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr in rund 2.600 Wahlbezirken ihre Stimme abzugeben. Falls ein Wähler oder eine Wählerin allerdings mit dem Corona-Virus infiziert ist und damit zur häuslichen Quarantäne verpflichtet ist, darf diese Person ihre Stimme am Sonntag nicht persönlich abgeben. Es sei denn, die Corona-Infektion wurde mehr als fünf Tage vor der Landtagswahl festgestellt. Denn Corona-Infizierte müssen auch in Schleswig-Holstein seit heute (4.05.) nur noch für fünf Tage in Isolation. Ein negativer Test ist nach diesen fünf Tagen nicht mehr erforderlich.
Frisch infiziert heißt: Zuhause bleiben!
Wenn die Infektion allerdings knapp vor der Landtagswahl festgestellt wurde und der Wähler oder die Wählerin zur Quarantäne verpflichtet ist, gibt es dennoch die Möglichkeit, eine Stimme abzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden bis um 12 Uhr am Freitag vor der Wahl verteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag die Briefwahlunterlagen beantragen. Eine andere Person kann mit einer schriftlichen Bevollmächtigung die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis um 15 Uhr abholen und bis um 18 Uhr im Wahllokal abgeben.
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Übrigens gelten diese Regelungen für alle Erkrankungen und nicht nur für eine Corona-Infektion. Um sich während der Stimmabgabe im Wahllokal vor dem Virus zu schützen, wird empfohlen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.