Gewerkschaftsjurist klärt auf

Kündigung wegen Krankmeldungen: Ab so vielen Fehltagen wird es gefährlich!

ILLUSTRATION - Eine Frau haelt am 29.08.2019 in einem Buero in Hamburg eine Kuendigung in den Haenden (gestellte Szene). Foto: Christin Klose || Modellfreigabe vorhanden
Wer zu oft krank ist, muss mit einer Kündigung rechnen (Symbolbild)
Christin Klose, picture alliance
von Aristotelis Zervos

Schon wieder krank?
Was viele Beschäftigte nicht wissen: Ob bei Corona, Grippe oder Burnout – Arbeitgeber können während und auch wegen einer Krankheit kündigen. Ab wann es für Arbeitnehmer gefährlich wird und was sie beachten müssen.
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Arbeitgeber darf wegen Krankheit kündigen

Grundsätzlich gilt: Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund.

Aber was passiert, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres öfter wegen Krankheit ausfällt? Till Bender ist Jurist bei der Gewerkschaft IG Metall. Er weiß genau, wann es eng werden kann.

„Entgegen anderslautenden Gerüchten ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit auszusprechen“, erklärt der Jurist auf der Internetseite der IG Metall.

Die Arbeitsgerichte prüfen bei einer Kündigung wege Krankheit drei Punkte:

  1. Liegen unzumutbare Fehlzeiten vor?

  2. Ist die Zukunftsprognose negativ?

  3. Fällt die Interessabwägung zugunsten des Arbeitgebers aus?

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Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist?

Wie oft darf ich also krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist?

Der Arbeitgeber muss bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. „Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar“, erklärt Till Bender die Rechtslage.

Aber keine Panik: Auch bei 32 Fehltagen im Jahr 2023 ist eine Kündigung nicht unbedingt wirksam. „Die Gerichte prüfen immer die letzten drei Jahre vor der Kündigung“, so Bender. War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, dann droht eine Kündigung.

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Dabei ist es egal, ob es sich um eine schwere Krankheit handelt oder der Beschäftigte wegen Bronchitis und Rückenschmerzen ausfällt.

Negative Zukunftsprognose bei Fehltagen

Neben den unzumutbaren Fehlzeiten muss auch eine negative Zukunftsprognose vorliegen. „Ist jemand lange Zeit krank, kommt es darauf an, ob mit einer Genesung zu rechnen ist und ob er seine Arbeit noch ausüben kann“, sagt der Gewerkschaftsjurist.

Ausschlaggebend sind dabei Art und Häufigkeit der Krankheiten. „Hat man einen Unfall oder wird zum Beispiel der Blinddarm entfernt, so kann oder muss hier davon ausgegangen werden, dass es nicht noch mal zu einem Ausfall kommt“, so Bender. „Ist jedoch ein Beschäftigter immer wieder wegen der gleichen Sache arbeitsunfähig, so liegt nahe, dass eine chronische Krankheit vorliegt, die immer wieder zu Arbeitsunfähigkeit führen wird.“

Das Gericht kann im Streitfall ein medizinisches Sachverständigengutachten einholen.

Bei der Abwägung ist außerdem zu beachten: Je länger die Beschäftigungsdauer und das Alter des Betroffenen, umso mehr Rücksicht wird vom Arbeitgeber verlangt. Auch muss der Arbeitgeber bei länger anhaltenden Erkrankungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.